Reue vor dem Amtsgericht

Fall in Forchheim: Kinderporno aus "Dummheit weitergeleitet"

Julian Hörndlein

3.5.2022, 08:00 Uhr
Fall in Forchheim: Kinderporno aus

© Christian Charisius/dpa/Symbolbild

„Ich habe es aus Dummheit weitergeleitet“, hat der heute 21-Jährige nun bei der Verhandlung am Amtsgericht Forchheim erklärt. N.s weiteres Problem: Er leitete das Video nicht nur weiter, das verwendete iPhone lud das Video auch in die Cloud hoch, sodass es noch mit einem zweiten Smartphone synchronisiert wurde. N. war deshalb sowohl wegen Verbreitung wie auch wegen Besitzes von kinderpornografischem Material angeklagt worden.

Reue gezeigt

Angesprochen auf sein Verhalten zeigte Georgi N. vor Jugendrichter Peter Neller Reue. Er werde das in Zukunft nie wieder machen, außerdem habe er bereits den automatischen Download von Bild- und Videodateien bei WhatsApp deaktiviert. Da N. zum Tatzeitpunkt 19 Jahre und elf Monate alt war, musste vor Gericht geklärt werden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden solle.

Dazu sprach ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe über N.s Kindheit uns seine aktuelle soziale Situation. N. zog 2014 zusammen mit seiner Familie aus Bulgarien nach Forchheim. Aktuell arbeitet er im Unternehmen seiner Mutter als Teilzeitkraft, er wohnt zudem noch bei seinen Eltern. Für die Jugendgerichtshilfe waren die Migrationsgeschichte und die Abhängigkeit von seinen Eltern Grund dafür, die Anwendung von Jugendstrafrecht zu empfehlen. „Es sind auch keine pädophilen Neigungen zu erkennen“, meinte der Vertreter. N.s Verteidigter trug zwei Schreiben von seinem Sportverein und einem Jugendzentrum vor, die ihm sein soziales Engagement bescheinigten.

Zwei Einträge

Das Bundeszentralregister hielt für Georgi N. zwei Eintragungen bereit: Knapp zwei Monate vor dem Versenden des Videos – im Februar 2020 – war N. wegen Diebstahls und wegen des Besitzes eines illegalen Schlagrings aus Bulgarien bereits einmal vor Gericht gestanden. Neller sah die nun verhandelte Tat als Teil einer Phase im Jahr 2020, in der es diese Verfehlungen gegeben hatte. „Seitdem ist offenbar nichts mehr dazu gekommen“, meinte der Richter.

Er schlug die Einstellung des Verfahrens unter der Auflage vor, 500 Euro an die Arbeiterwohlfahrt zu zahlen. Außerdem werden die beiden iPhones eingezogen und N. trägt die Kosten des Verfahrens. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Bamberg stimmten alle Beteiligten zu. Die Staatsanwältin ermahnte N. jedoch, sich von solchen Videos fernzuhalten. Denn für N.s Tat galt noch der alte Paragraf 184b im Strafgesetzbuch. Mit der Novelle vom Juli 2021 steht auf die Verbreitung, den Besitz und den Erwerb kinderpornographischer Inhalte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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