Fällung alter Obstbäume in der Fränkischen Schweiz sorgt für Unmut

7.5.2020, 15:12 Uhr
Auf dieser großen Wiese unweit des Gräfenberger Gemeindeteils Neusles wurde eine Reihe von Obstbäumen gefällt.

© privat Auf dieser großen Wiese unweit des Gräfenberger Gemeindeteils Neusles wurde eine Reihe von Obstbäumen gefällt.

Handelt es sich dabei tatsächlich um einen Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht – allen voran gegen die neue gesetzliche Regelung zum Schutz von extensiv genutzten Obstbaumwiesen und -weiden? Nein, teilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes auf Nachfrage mit: „Nach unserer Einschätzung handelte es sich um einen Halbstamm-Obstbestand. Das Bild zeigt, dass die Obstbaumkronen offensichtlich schon vor längerer Zeit abgeschnitten worden sein müssen.“

Unterstützt werde diese Einschätzung dadurch, so die UNB, dass an den abgesägten Ästen noch die Knospen eindeutig zu erkennen sind. „Bei den auf dem Bild dokumentierten Obstbäumen handelt es sich offensichtlich nicht um Obstbaum-Hochstämme im Sinne der gesetzlichen Regelungen.“

Was nun die artenschutzrechtlichen Vorschriften betrifft, sei es grundsätzlich verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, diese zu beschädigen oder zu zerstören, informiert die UNB. „Außerdem ist es verboten, wild lebende Tiere und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- oder Mauserzeiten erheblich zu stören. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wild lebenden Tieren dürfen ebenfalls nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.“

Eine Überprüfung dieser Regelungen sei aber – wie im Falle des Wiese bei Neuslles – im Nachhinein nicht möglich. Fazit: „Ein Verstoß kann damit schlussendlich nicht festgestellt werden.“

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