Umstrittenes Bauprojekt

Forchheim: Bauernkeller-Stollen ist verfüllt - aber wer muss bezahlen?

29.7.2021, 16:00 Uhr
Der einsturzgefährdete Gang (links) des Bauernkellers ist inzwischen mit einem Spezialmörtel verfüllt und zugemauert worden.

© Berny Meyer Der einsturzgefährdete Gang (links) des Bauernkellers ist inzwischen mit einem Spezialmörtel verfüllt und zugemauert worden.

Zur Erinnerung: Die komplizierte Geschichte rund um die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (fünf Wohneinheiten und sieben Carports) oberhalb des einstigen Gottla-Kellers hatte im Frühsommer eine neue Wendung genommen: Da verfügte das städtische Bauamt einen Baustopp - weil erst nach Fertigstellung einer großen Beton-Bodenplatte im Untergrund ein vermeintlich unbekannter Ast des längst nicht mehr bewirtschafteten Bauernkellers entdeckt wurde.

Zuletzt hatten NN-Recherchen aber aufgezeigt, dass der Stollen gar nicht so unbekannt gewesen ist. Im Abschlussbericht eines wissenschaftlichen Gutachtens, herausgegeben 2014 von der Stadt Forchheim selbst, ist der Verlauf des Bauernkellers samt des fraglichen Stollens ebenso enthalten wie im 2019 veröffentlichten Buch "Biertradition in Forchheim: Zur Geschichte der Schankstätten, Brauereien und Felsenkeller" des Forchheimer Historikers Reinhold Glas. Ganz zu schweigen von den Personen, denen die Gänge des Bauernkellers dank vererbter privater Keller-Nutzungsrechte seit Generationen als Lagerräume dienen.

Der "Porenleichtmörtel" ist zunächst extrem flüssig, härtet aber sehr schnell ab.

Der "Porenleichtmörtel" ist zunächst extrem flüssig, härtet aber sehr schnell ab. © Berny Meyer

In den amtlichen (Lage-)Plänen und Liegenschaftskatastern wurde das aber offenbar nie aktualisiert. Und während das Forchheimer Bauordnungsamt hier von "Altlasten" sprach und die Nichtanpassung der Karten damit begründete, dass die mit dem Thema betrauten Mitarbeiter zwischenzeitlich aus dem Dienst ausgeschieden seien, schob der Bauherr - die Niersberger 365 GmbH aus Erlangen - den schwarzen Peter zurück zur Stadtverwaltung: "Die Zustandsfeststellung im Vorfeld der Baumaßnahme diente nicht zur Überprüfung einer möglichen Abweichung vom amtlichen Lageplan", teilte die GmbH seinerzeit mit.

Mit anderen Worten: Ein Bodengutachten mit Probebohrungen (wie im Falle des Mehrfamilienhauses auch geschehen) ist wenig wert, wenn die amtlichen Pläne nicht korrekt sind. Zum Beispiel, sobald die Bohrer auf Gesteinsschichten treffen, von denen beim Blick in die Karten angenommen wird, dass sie natürlichen Ursprungs wären - statt Teil eines Kellerstollens.

Nichtsdestotrotz musste der Gang verfüllt werden, bestand doch die Sorge, dass er unter der Last des Neubaus einbrechen könnte - und wie alle Keller steht auch der historische Bauernkeller unter Denkmalschutz. Das bedeutete: Verfüllung auf eine Art und Weise, die einen theoretischen Rückbau ermöglicht, damit der Keller für die Nachwelt erhalten bleibt.

Inzwischen ist das geschehen: Die mehrere Tage dauernde Verfüllung "erfolgte mit einem Porenleichtmörtel, vorab wurde der zu verfüllende Kellerarm mit einer PE-Folie als Trennlage ausgekleidet", teilt eine Niersberger-Sprecherin mit. "Dadurch wurde verhindert, dass der Porenleichtmörtel einen Verbund mit dem umgebenden Gestein eingeht. Somit könnte der Verfüllstoff wieder entfernt werden, ohne dass der Keller dabei beschädigt wird."

Eine der privaten Nutzungsberechtigten des Bauernkellers hat die Verfüllarbeiten in dem rund neun Meter langen und etwa zwei Meter hohen Stollen täglich begleitet - und lobt sowohl die Baufirma wie auch die Vertreter des Investors: "Sie waren sehr kooperativ, man hat ständig Rücksprache mit uns gehalten und ist auf unsere Fragen und Sorgen eingegangen."

Wie viel die Maßnahme nun insgesamt gekostet hat, dazu will sich das Unternehmen ("firmeninterne Informationen") nicht äußern. Zuletzt stand eine Summe von einer Viertelmillion Euro im Raum - und die Frage: Wer muss das bezahlen? Der Investor? Die Stadt? Beide? Zwischenzeitlich waren Gerichte zu Klärung eingeschaltet worden.

Hintergrund dafür sind die unübersichtlichen Eigentumsverhältnisse im weitverzweigten Kellerwald: Der Stadt gehört der Wald als Ganzes, der Niersberger 365 GmbH das Baugrundstück und die Keller selber gehören vielen unterschiedlichen Eigentümern.

Auf die Kostenfrage angesprochen, antwortet die Investorenfirma knapp: "Dieser Punkt wird zurzeit geklärt." Aus dem Forchheimer Rathaus wiederum heißt es: "Für eine Übernahme von Kosten der Verfüllung seitens der Stadt Forchheim besteht keinerlei Rechtsgrundlage: Es ist weder ein Grundstück noch ein Bauvorhaben der Stadt noch gehört der verfüllte Kellerstollen der Stadt."

Zudem betont eine Stadtsprecherin, dass der Investor seine Klage gegen den Baustopp der Stadt zurückgenommen habe, das Verfahren somit beendet sei. Und: "Zwischen der Niersberger 365 GmbH und unserem Stadtbauamt besteht eine durchaus konstruktive Zusammenarbeit."

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