Forchheim: Corona tangiert Gericht nur am Rande

14.12.2020, 08:00 Uhr
Forchheim: Corona tangiert Gericht nur am Rande

© Foto: Philipp Rothenbacher

Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in der er für Betreuungsthemen zuständig ist, gelte nach wie vor, dass Anhörungen von Betroffenen in Altenheimen oder Krankenhäusern stattfinden. "Die Anhörung einer Person, die unter Betreuung gestellt werden soll, ist sehr wichtig. Sie darf auch in Corona-Zeiten nicht entfallen", betont Bauer. "Dass Gerichte ganz zu sein werden, glaube ich nicht."

Beim ersten Lockdown im Frühjahr sei das Amtsgericht in wöchentlichen Schichtbetrieb gewechselt, so dass nur das halbe Personal zur gleichen Zeit im Hause sein musste. Von den zwei Beamten der Geschäftsstelle sei immer einer da gewesen, damit die Aufgaben kontinuierlich weiterlaufen konnten. Es sollte aber so wenig wie möglich Kontakt geben. Deswegen wurden damals auch die Sitzungen und öffentlichen Verhandlungen reduziert. Dass aktuell mehr Verhandlungen wegen Corona ausfallen, kann Bauer nicht bestätigen. Prozessbeteiligte seien in  den Wintermonaten immer häufiger erkrankt.

Probleme wegen Bahnausfall

Dass letzte Woche eine Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht reichlich verspätet begann, hatte eine andere Ursache: Die Staatsanwältin wollte von Bamberg mit dem Zug nach Forchheim fahren. Just an diesem Vormittag war die Bahnstrecke wegen einer Person auf den Gleisen für etliche Stunden gesperrt. Sie musste auf einen überfüllten Ersatzbus ausweichen. Dessen Verzögerung war so groß, dass die Staatsanwältin es nicht mehr rechtzeitig zum Prozessbeginn schaffte.

Eine Verhandlung platzt immer, wenn ein Angeklagter ohne Entschuldigung nicht erscheint. Nicht selten erlässt der Richter dann einen Haftbefehl, um den Säumigen vor Gericht zu bringen. Covid-19 hat aber eine neue Variante gebracht. In den Gerichten herrscht Maskenpflicht. Wer sich weigert, auch wenn er der Angeklagte ist, kommt nicht ins Gebäude rein. Und: Er gilt als unentschuldigt nicht erschienen. Er muss alle Kosten tragen, die durch den geplatzten Termin entstehen. Das kann ins Geld gehen, denkt man nur an die Gebühren der Anwälte oder die Auslagen eines angereisten Sachverständigen.

Bauer hat von einem Fall eines falschen Corona-Alarms gehört. Ein Verfahrensbeteiligter hatte im Gerichtssaal verkündet, er habe Corona. Die Verhandlung wurde sofort abgebrochen, alle Anwesende getestet und der Raum von einer Fachfirma desinfiziert. Da die Person die Corona-Infektion nur behauptet hatte, tatsächlich aber überhaupt nicht erkrankt war, schickte ihm das Gericht eine Rechnung. Sie lag deutlich im vierstelligen Bereich. Und dazu kamen noch die zusätzlichen Gerichtskosten.

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