Forchheim: Handel mit Steroiden landete vor Gericht

27.6.2019, 06:00 Uhr
Forchheim: Handel mit Steroiden landete vor Gericht

© dpa/Roland Weihrauch

Präparate wie Oxandrolon, Trenbolon, Stanozolol oder Stanabol erhöhen den Blutdruck, die Blutfettwerte und damit auch das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Außerdem schädigen sie die Leber, trocknen die Gelenke aus und lassen die Hoden schrumpfen. Weitere Medikamente, um Folgen abzumildern, bringen wiederum andere Nebenwirkungen – zum Beispiel unnatürliches Wachstum von Extremitäten und hervorstehenden Körperteilen – mit sich und sind in den meisten Fällen in Deutschland nicht mehr zugelassen. Besonders gefährlich ist die kombinierte Einnahme gleich mehrerer solcher Stoffe in Form von Tabletten oder Spritzen.

"Das Zeug kommt aus Untergrundlaboren. Was draufsteht, ist noch nicht mal drin. Da weiß man nie, was man sich gerade in die Muskeln jagt", erklärt die aus München angereiste Staatsanwältin Melanie Zur beim nicht ganz alltäglichen Prozess vor dem Forchheimer Amtsgericht. Zwei Angeklagte mussten sich verantworten, weil sie zwischen Juli und Oktober 2016 mit verbotenen Substanzen gehandelt beziehungsweise diese gekauft haben sollen. Das "vorsätzliche Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel" und den "unerlaubten Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken", die zudem einen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz darstellen, räumten die beiden Forchheimer im Zuge einer Verständigung ein, schwiegen jedoch vor Richterin Silke Schneider zu den Hintergründen. Nachdem Hausdurchsuchungen keine Funde ergeben hatten, ermöglichten die Geständnisse nun eine mildere Strafe. Die Beweise beschränkten sich einzig auf die Auswertung von Chatverläufen.

Der Händler bekam ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dabei sind sechs Monate eingepreist, die das Amtsgericht Memmingen 2017 verhängt hatte. Damals war es um Beihilfe zum Drogenhandel gegangen, genauer gesagt um 43 Gramm Kokain. Das war aber nicht die einzige Vorstrafe des 40-jährigen Mannes, der bereits die Gerichte in Würzburg, Nürnberg, Neumarkt und Augsburg beschäftigt hat. Zuletzt das Landgericht Nürnberg-Fürth, das ihn wegen schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und des Besitzes einer verbotenen Schusswaffe für sechs Jahre hinter Gitter geschickt hatte. Als Bewährungsauflage muss sich der 40-jährige Mann nun von allen Dopingmitteln fernhalten. Das wird mit unangekündigten Urinproben überprüft. Sonst muss er tatsächlich ins Gefängnis. Sein bislang nicht vorbestrafter Kunde kam mit 120 Tagessätzen à 45 Euro davon. "Es war eine kurze Episode, in der er etwas falsch gemacht hat. Das ist vorbei" bekräftigt Rechtsanwalt Stefan Müller. Die Geldstrafe von 5400 Euro zieht einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis mit sich.