Forchheim: Mit dem Hakenkreuz am Arm ins Gericht

19.10.2018, 12:00 Uhr
Der Mann erschien vor dem Amtsgericht Forchheim bewusst mit dem Tattoo.

© Huber Der Mann erschien vor dem Amtsgericht Forchheim bewusst mit dem Tattoo.

"Ich habe immer versucht, es nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen", erzählt der 60-jährige Beschuldigte. Im Juli 2018 betrat der Angeklagte mit einem kurzärmligen T-Shirt das Gerichtsgebäude in Forchheim. Dabei war für Dritte klar erkennbar, dass er eine Tätowierung in Form eines Hakenkreuzes an seinem linken Unterarm trug. Bereits im Jahr 2012 war er mit der offen gelegten Tätowierung ins Gerichtsgebäude gelaufen. Geladen war er damals jedoch wegen eines anderen Tatbestandes. In der Strafakte des Beschuldigten finden sich acht Voreintragungen, überwiegend wegen Diebstahls – so auch zum damaligen Zeitpunkt.

"Man kann das Tattoo auch nicht so einfach wegmachen lassen", sagt der 60-Jährige vor Gericht. Zur Verhandlung zeigte er Richterin Silke Schneider dennoch das nunmehr überstochene Tattoo: Anstelle des Hakenkreuzes prangt nun ein Skorpion.

Bewusst mit kurzen Ärmeln

Die Staatsanwaltschaft merkt an, dass der 60-Jährige zweimal bewusst mit einem kurzärmligen Oberteil das Gericht betreten habe und fordert eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro. Rechtsanwalt Stefan Müller bezweifelt, dass sein Mandant diese Kosten tragen könne und forderte eine geringe Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 30 Euro. "Er hat seine Tätowierung ja nun überstechen lassen", verteidigt Müller seinen Mandanten. Dieser fand die Forderung seines Anwalts angebracht.

Für ein Mittelmaß entschied sich Richterin Silke Schneider schließlich. Sie verurteilte den 60-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro (3150 Euro). "Ich bewerte hoch, dass Sie die Tätowierung weggemacht haben, somit besteht keine Wiederholungsgefahr", sagt sie und ermahnt ihn: "Hätten Sie es nicht überstechen lassen, hätte ich eine Freiheitsstrafe verhängt und ich weiß nicht, ob ich Ihnen dann noch einmal Bewährung gegeben hätte."