Forchheim: Schwarzbau in Spinnereistraße muss weg

31.1.2018, 08:00 Uhr
Forchheim: Schwarzbau in Spinnereistraße muss weg

© Foto: Roland Huber

Die Regenwald-/Massagedusche ist schon installiert, das dunkle Lounge-Sofa auf der Dachterrasse in Richtung Sonne ausgerichtet. Einzig im rund 20 Quadratmeter großen Pool fehlt noch das Wasser. Viele Stadträte des Bauausschusses sind sprachlos, als sie beim Ortstermin auf die Bauten blicken. Denn eine Genehmigung gibt es ausnahmslos für keinen einzigen der drei Bauten, weswegen das Stadtbauamt die Baumaßnahmen am 7. November vergangenen Jahres einstellen ließ.

Telefonisch, so Schelter, habe man auch dem ausführenden Architekturbüro die Gründe erläutert. In einem sogenannten Änderungsantrag beantragte der Bauherr eine nachträgliche Baugenehmigung; um den Bau, wie Bauordnungsamtsleiter Stefan Schelter erklärt, "nachträglich zu legitimieren". Und der sonst so ruhige und besonnene Schelter legt für seine Verhältnisse in der Sitzung des Bauausschusses kräftig nach: "Das sind alles Schwarzbauten, reden wir doch mal deutsch!".

"Riesiger Betonklotz"

Manfred Mauser (FBF) sieht sich als Stadtrat des Bauausschusses vom Bauherrn "mutwillig an der Nase herumgeführt". Auch Markus Schmidt (CSU) ist richtig sauer: "Das ist ein riesiger Betonklotz mit Garage und Pool." Die Arbeit des Bauamtes werde hier ad absurdum geführt, schimpfte er weiter: "Das können wir nicht akzeptieren, sonst brauchen wir kein Bauamt und auch keinen Bauausschuss mehr."

Auch Erwin Held (FW) runzelt die Stirn und mahnt das Gremium: "Ich erinnere an den Vorgang unseres früheren Stadtrats-Kollegen." Held sieht hier eindeutige Parallelen zu dem Garagenbau von Peter Kaiser in Reuth, der seit Jahren nicht nur die Stadt Forchheim und den Stadtrat, sondern auch das Verwaltungsgericht Bayreuth beschäftigte (wir berichteten mehrfach).

Einstimmig stimmen die Stadträte des Bauausschusses dafür, das Einvernehmen nicht zu erteilen und zwar, wie Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) betont, "mit allen möglichen Konsequenzen". Nun wird der Bauherr schriftlich über den Beschluss informiert und mit einer Fristsetzung aufgefordert, den gesamten Bau wieder zurückbauen.

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