Forchheim: Seine DNA überführt einen Einbrecher

26.6.2019, 10:00 Uhr

Das Strafmaß: zwei Jahre und vier Monaten Freiheitsstrafe. Dem Mann wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Zur Vorgeschichte: Die Wintermonate sind typisch für Einbrüche in Wohnhäuser. Bei Dämmerung steigen die Täter in die Häuser ein und nehmen alles mit, was sie in die Finger kriegen. In den wenigsten Fällen werden die Täter dann auch geschnappt. „Wir waren gerade auf der Beerdigung eines guten Freundes, als bei uns eingebrochen wurde. Als wir nach Hause kamen, sind uns schon die Fußabdrücke im Garten aufgefallen. Als ich dann die Haustür aufsperrte, merkte ich, wie ausgekühlt das Haus war“, schildert die Geschädigte ihre Erinnerungen.

Es fehlten Schmuck und Kleidung im Wert von 33.300 Euro und es entstand ein Sachschaden von circa 2000 Euro. Überführt wurde der Einbrecher durch einen DNA-Nachweis. An einem Schlüssel im Haus konnte laut Sachverständiger eindeutig seine DNA gefunden werden.

Aufgrund eines langen Vorstrafenregisters, unter anderem wegen Diebstahls und wegen räuberischer Erpressung war die DNA des Angeklagten gespeichert. Außerdem gab der Mann freiwillig eine Speichelprobe ab, angeblich weil er den Einbruch von Hausen „vergessen oder verdrängt hatte“, so Rechtsanwalt Sascha Marks, der gleich zu Beginn im Auftrag seines Mandanten erklärt, dass der den Einbruch einräumt und zugibt, dass er bei den Eheleuten eingestiegen ist. Nachdem die Geschädigte von ihrer Angst spricht, die sie nach dem Einbruch hatte, entschuldigt sich der Täter bei ihr.

Die Einsicht und sein Geständnis wurden zwar berücksichtigt, doch Richterin Silke Schneider hielt die Bewährungsstrafe für zu gering. „Ich halte ihnen ihr Geständnis zu Gute, auch dass sie erschienen sind, aber die Ausführung des Einbruchs und ihre Vorstrafen sprechen für die kriminelle Energie und Erfahrung, die sie haben“, begründete Silke Schneider schließlich die Gefängnisstrafe.

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