Geister-Waschanlage in Forchheim: Betreiber über alle Berge?

5.2.2020, 15:53 Uhr
Wer ist der Betreiber der einstigen Waschanlage in der Bamberger Straße? Und wohin ist er verschwunden? Das fragte sich ein NN-Leser und wendete sich an die Redaktion.

© Foto: Jürgen Petzoldt Wer ist der Betreiber der einstigen Waschanlage in der Bamberger Straße? Und wohin ist er verschwunden? Das fragte sich ein NN-Leser und wendete sich an die Redaktion.

Dubios, findet das ein NN-Leser, der sich in einem Brief an die Redaktion gewandt hat. Weswegen ihn die Sache überhaupt beschäftigt: Er hat hier einst eine Zehnerkarte für 50 Euro gekauft. Davon hat er noch sechs Gutscheine im Wert von 30 Euro – und hätte nun gern sein Geld zurück.

Monatelang geschlossen

Zunächst habe er Hoffnungen gehabt, weil seit Januar 2019 "nur" das Schild "Urlaub" am Rolltor hing, schreibt er. Nach einigen Monaten sei der Urlaubs-Zettel verschwunden, die Anlage ging aber trotzdem nicht wieder in Betrieb. Wiederum ein wenig später wurden neue Schilder mit neuen (höheren) Preisen für die verschiedenen Waschprogramme angebracht. Diese hängen noch immer, die Anlage war und ist jedoch geschlossen.

Sie wird es wohl auch bleiben, denn in einer der letzten Sitzungen des Bauausschusses ist bereits ein Abriss der Waschanlage zur Sprache gekommen. Konkret ging es dabei um den Antrag eines Investors, eine zusätzliche Grundstücksausfahrt vom Norma-Parkplatz zur Bügstraße zu schaffen. Dafür sollte die Waschanlage weichen, um an deren Stelle die Ausfahrt zu bauen.

Mehrmals Miete nicht bezahlt

Der Antrag wurde abgelehnt. Die Mitglieder des Bauausschusses befürchteten, dass damit die Verkehrsbelastung in der verkehrsberuhigten Bügstraße zunehmen würde. Ob die Waschanlage trotzdem abgerissen werden soll, kann Bauordnungsamtsleiter Stefan Schelter momentan nicht sagen. "Bei uns ist noch kein entsprechender Antrag eingegangen."

Im Umfeld der Waschanlage fragt man sich ebenso, wie es auf dem Gelände weiter geht. Es heißt, das Grundstück habe mehrmals den Besitzer gewechselt. Der momentane Eigentümer, der ebenso wenig seinen Namen in der Zeitung lesen möchte, wie diejenigen, die diese Informationen weiter geben, sei vor kurzem vor Ort gewesen, um das Gelände aufzuräumen. Dabei habe er geäußert, dass der Mieter der Waschanlage ihm mehrere Mieten schuldig geblieben sei.

Kunde kann Geld zurückverlangen

Weder der betroffene Kunde noch eine NN-Recherche konnten den einstigen Betreiber ausfindig machen. Sowohl das Bauamt als auch das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt berufen sich auf den Datenschutz. Überhaupt findet die Gewerbeaufsicht die Sache längst nicht so dubios, wie der NN-Leser vermutet: Wenn ein Gewerbebetrieb schließt, weil sich das Geschäft nicht rechnet, sei das keine außergewöhnliche Sache. Bei "berechtigtem Interesse", welches schriftlich vorgebracht und dann geprüft werden müsse, sei es möglich, die Forderungen an den ehemaligen Betreiber weiterzuleiten.

Das rät auch Roland Pfister vom Verbraucherservice Forchheim. Im Fall des NN–Lesers handele es sich "um eine ganz normale Forderung", die er geltend machen könne. Dazu müsse natürlich der Schuldner identifiziert werden, was Pfister auf Amtswegen versuchen will. Ist die Adresse bekannt, könne der Waschanlagen-Kunde sein Geld zurückverlangen. "Im Notfall auch im Rahmen eines Mahnverfahrens oder einer Klage", sagt Pfister. Allerdings nicht in jedem Fall: "Ist der Schuldner verschwunden, läuft die Forderung ins Leere. Gleiches gilt für den Fall, dass wir ihn vermögenslos vorfinden."

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