Forchheimer beleidigt, bedroht und schlägt Polizisten

5.11.2020, 06:00 Uhr

„Randale in einer Wohnung in Unterleinleiter“: So lautet der Funkspruch. Dabei haben die beiden Polizisten auf Streifenfahrt am Silvesterabend schon genug zu tun. Als sie im Dorf ankommen, treffen sie auf drei „alte Bekannte“, die während der feuchtfröhlichen Feier in Streit geraten sind. 

Die Ursache konnte beinahe ein Jahr später auch Strafrichter Florian Kratzer nicht klären. Jedenfalls haben alle in der Wohnung ordentlich gebechert, dann, so Kai T. (Name geändert), habe die Wohnungsbesitzerin angefangen zu spinnen. 

Bei T. wird man später mehr als drei Promille Blutalkohol feststellen. Es dauert etwas, bis man ihn und seine Verlobte überzeugt hat, die Wohnung zu verlassen. Immer wieder unterbricht T. die Beamten mit einem lautstarken „Was soll der Scheiß!“ und „Halt die Fresse!“

Weil man Kai T. aus früheren Begegnungen schon als aufbrausend und gefährlich kennt, ruft man aus Forchheim eine Unterstützungsstreife herbei. Als diese kommt, kann man endlich durchgreifen, einen Platzverweis aussprechen und das Pärchen für eine kostenlose Übernachtung in die Ausnüchterungszelle mitnehmen. 

Lage wird kritisch

Während seine Verlobte nach anfänglichen Schwierigkeiten mit auf die Wache nach Ebermannstadt kommt, beginnt der 32-jährige Forchheimer sich zu wehren. Er ballt die Fäuste und droht, es passiere gleich etwas, wenn sie nicht mit ihm zurück nach Forchheim kommen könne. Die Lage für die Polizeibeamten wird immer unbeherrschbarer.

Die extremen Stimmungsschwankungen scheinen auf kürzlichen Drogenkonsum hinzudeuten. Die schwere Drogen Heroin und das Schmerzmittel Fentanyl sind T. seit seiner Jugend nicht fremd. Wie auch der Alkoholmissbrauch, der ihn bereits mehrfach vor Gericht gebracht hat. 

Seit dreizehn Jahren beschäftigen seine Trunkenheitsfahrten, der Besitz von Rauschgift, die Beschaffungskriminalität wie Wohnungseinbruch und Diebstahl und die Folgen in Form von Körperverletzungen, der Besitz einer verbotenen Waffe mitsamt Munition und Beleidigungen die Justiz.

Heftige Gegenwehr

Die Streifenbeamten beschließen, ihm aus Eigenschutzgründen Handfesseln anzulegen. Dagegen stemmt und sperrt sich T. Schließlich beginnt er, einfach wahllos um sich zu treten. Ein paar Mal trifft er dabei die Arme und Beine der Uniformierten. Das meiste geht aber weit am Ziel vorbei.

Auch im Dienstwagen geht es weiter. Er selbst sprach vor Gericht davon, „nur etwas rumgefuchtelt“ zu haben.

Kai T. kann vor dem Amtsgericht Bamberg freilich von Glück sagen, dass er mit den Tritten nur Schmerzen und leichte Verletzungen verursacht hat. Zudem nennt er die Polizisten „Missgeburten“, einen von ihnen einen „Schwulio“ und droht, nicht nur ihm, sondern auch dessen Ehefrau und Kindern etwas anzutun.
Am Ende war das Urteil klar: Für den tätlichen Angriff und den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die versuchte und erfolgreiche vorsätzliche Körperverletzung, mehrere Beleidigungen und Bedrohungen wurden es insgesamt acht Monate Freiheitsstrafe. 

Hinzu kommt eine weitere Tat: In der Strafe ist auch der Diebstahl eines Trekking-Rades enthalten, das T. Anfang Mai 2020 vor dem Kolpinghaus in Forchheim entwendet hat. Die Beute stellt man sicher, als man ihn vor Kurzem wegen einer Körperverletzung verhaftet. 

An eine Bewährung denkt auch der Verteidiger Oliver Teichmann aus Bamberg keinen Moment. Schließlich hat der 32-Jährige keine seiner Chancen bislang genutzt und sitzt gerade eine andere Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Bamberg ab. Das Amtsgericht Forchheim hatte ihn seinerzeit zu fünf Monaten verurteilt, weil er seinen Nachbarn geschlagen hatte. Die Bewährung hatte Kai T. allerdings einmal mehr nicht durchgestanden.

Udo Güldner