Anwalt klärt auf: Fotos im Freibad können teuer werden

10.8.2020, 19:01 Uhr
Unbedachtes Fotografieren im Freibad kann teuer werden.

© Edgar Pfrogner Unbedachtes Fotografieren im Freibad kann teuer werden.

Herr Brauner, darf man so einfach mit seinem Smartphone im Freibad fotografieren?

Zunächst muss man die Hausordnung des Schwimmbades beachten. Viele Schwimmbäder haben bereits ein generelles Verbot von Fotoaufnahmen ausgesprochen. Darüber hinaus besteht das Recht am eigenen Bild. Jeder muss grundsätzlich einwilligen, wenn ein Foto gemacht wird, insbesondere im Schwimmbad. Fotos im Schwimmbad können sehr schnell das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen.

Jann Brauner hat sich auf IT-, Datenschutz- und Medienrecht spezialisiert.

Jann Brauner hat sich auf IT-, Datenschutz- und Medienrecht spezialisiert. © Jann Brauner

Was kann und sollte man tun, wenn man selbst ungewollt fotografiert wurde?

Wenn man im Schwimmbad den Eindruck hat, dass man ungewollt fotografiert wurde, wäre sicherlich der erste Schritt, den Fotografen aufzufordern das Bild zu löschen. Sofern er dem nicht nachkommt, sollte man den Bademeister aufsuchen, denn er kann das Hausrecht ausüben. Der Bademeister sollte dann erneut den Fotografen auffordern, das Foto vollständig zu löschen. Außerdem sollte er die Personalien feststellen, damit man im Nachgang mögliche Ansprüche durch den Anwalt geltend machen kann.

Und was kann man machen, wenn man es nicht bemerkt und später im Internet auf diversen Social Media Kanälen auf solche Bilder stößt?

In diesem Fall ist die Einschaltung eines Anwaltes notwendig. Man hat die Möglichkeit, mehrere Ansprüche geltend zu machen. Hierzu gehört der Anspruch auf Löschung, der Unterlassungsanspruch, das heißt, dass derjenige es in Zukunft unterlässt dies zu wiederholen, und eine Entschädigungszahlung.


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Die Höhe der Entschädigung variiert im Einzelfall, möglich sind hier über 5.000 Euro. Daher sollte man sich gut überlegen, welche Bilder man in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Die Anwaltskosten müssten grundsätzlich von der Person getragen werden, die das Bild veröffentlicht hat. Sofern die Person anonym im Internet gehandelt hat, hat man die Möglichkeit, den Betreiber der Plattform aufzufordern das Bild zu löschen.

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