Fränkische Schweiz: Ärger und Freude nach Kanu-Verbot

14.6.2019, 10:00 Uhr
Geht es nach den Naturschützern, soll der Start der Kanu-Saison um sechs Wochen verschoben werden.

© Roland Huber Geht es nach den Naturschützern, soll der Start der Kanu-Saison um sechs Wochen verschoben werden.

Sonnenschein, maximal schattenspendende Wolken und weder zu niedrige noch zu hohe Temperaturen. Das wünscht sich Martin Maier täglich bis zum 30. September, dem Kanu-Saisonende auf der Wiesent. Dass das utopisch ist, weiß der Sprecher der drei Verleih-Betriebe in der Fränkischen Schweiz. Doch es wäre notwendig, um die Verluste der vergangenen Tage auszugleichen, sagt er. "Wir haben weit über 50 Prozent Umsatzeinbußen in unserem Betrieb mit Sitz in Muggendorf." Der Ort war vom gewerblichen Verleih-Verbot seit dem 1. Juni betroffen. Der Bund Naturschutz (BN) war mit einem Eilantrag, eingereicht beim Verwaltungsgericht Bayreuth, erfolgreich: Das Fahren auf dem Flussabschnitt zwischen Muggendorf und Ebermannstadt bis einschließlich Samstag, 15. Juni, ist für gewerbliche Verleiher verboten.

Der BN blickt zufrieden auf die Verbotstage zurück. "Wir konnten die erste Brut des Eisvogelpaars fotografieren. Jetzt zieht er seinen Nachwuchs auf und muss ihn füttern", sagt BN-Kreisgruppenvorsitzender Ulrich Buchholz. In dieser Phase sei der europäisch geschützte Vogel besonders für Störungen anfällig. Geht es nach dem BN, sollen der Vogel und andere streng geschützte Arten jedes Jahr bis zum 15. Juni Zeit haben, sich ohne Paddler um den Nachwuchs zu kümmern. Bisher erlaubt das Landratsamt das Paddeln ab dem 1. Mai, wenn auch unter Auflagen.

Die Paddelzeiten sind in der Saison auf 9 bis 17 Uhr beschränkt. Ab der Sachsenmühle darf bis 18 Uhr gefahren werden. Kanus, Kanadier oder Kajaks dürfen maximal mit vier Personen besetzt und sechs Meter lang sein. Beim Umtragen müssen die Fahrer auf den Wegen bleiben, dürfen nur an gekennzeichneten Stellen die Wiesent verlassen. Ein Verstoß gegen diese Verordnung wird mit bis zu 5000 Euro bestraft. Tourismuszentrale wie Landratsamt teilen auf einem Flyer mit, dass Vögel – wie auch Fische – besonders in der Hauptbrutzeit von März bis Juli besonders empfindlich auf paddelnde "Eindringlinge" reagieren. Eben auch jener Eisvogel, der gerade seine Brut aufzieht. Auch in München sorgt das Thema Kanufahren für Ärger.

Verärgerte Touristen alarmieren

Fränkische Schweiz: Ärger und Freude nach Kanu-Verbot

© Foto: Stefanie Hellmann

Was die Naturschützer freut, sorgt die Tourismusbranche. Sandra Schneider von der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz musste in den vergangenen Tagen die Wogen verärgerter Besucher glätten, sagt sie. "Privatleute haben sich beschwert, weil sie von Anglern angesprochen wurden, dass sie nicht auf der Wiesent fahren dürfen", sagt Schneider. Dabei ist die private Kanufahrt während der Verbotstage erlaubt, solange die Gruppengröße nicht zehn Boote übersteigt, sagt auch die Polizei Ebermannstadt, die Anrufe besorgter Bürger erreicht haben. "Wir haben keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt", so ein Polizeisprecher auf NN–Nachfrage. Nicht nur dieses Missverständnis bezeichnet Tourismuschefin Schneider als Knackpunkt. Kanu-Verleiher von außerhalb seien mit Booten in der Wiesent gewesen. "Sie haben wie befürchtet die Chance ergriffen und eine Lücke geschlossen", so Schneider. "Das hat bei unseren Kunden für Unverständnis gesorgt", sagt Verleiher Martin Maier. Während für sie der neun Kilometer lange Streckenabschnitt gesperrt blieb, konnten ihn fremden Veranstalter für ihre Touren nutzen.

Ulrich Buchholz vom BN bestätigt das: "Wir können es nicht verbieten, wenn ein Fremdverleiher für einen Tag kommt, der sonst seinen Schwerpunkt beim Kanuverleih außerhalb der Region hat." Laut dem Landratsamt Forchheim "unterfallen auswärtige Anbieter dem Gemeingebrauch", werden auf der Wiesent also wie Privatpersonen gesehen und sind vom Verbot ausgeschlossen, sofern es sich nicht um mehr als zehn Boote handelt. Ab elf Booten braucht es, auch für privat organisierte Touren, eine Genehmigung.

Gericht stützt Argumentation der Naturschützer

Bisher regelt eine sogenannte Schifffahrtsgenehmigung den gewerblichen Vertrieb für die drei örtlichen Verleih-Firmen auf der Wiesent, ausgestellt vom Landratsamt. Sie erlaubt den Verleih 2019 und in den Folgejahren ab dem 1. Mai, so der BN. Der BN hatte dagegen Klage erhoben. Einerseits will der BN aus Rücksicht auf Tiere und Pflanzen die Saison erst ab Mitte Juni starten lassen, andererseits kritisieren Naturschützer das Landratsamt, dass das Amt nicht vor Erlass der Schifffahrtsgenehmigung eine Verträglichkeitsprüfung vorlegte. Der BN fordere die Prüfung seit 2010. Diese sei für die unter europäischem Schutz stehenden Gebiete entlang der Wiesent notwendig. Das Verwaltungsgericht Bayreuth stützt die Argumentation der Naturschützer. Das Amt ließ es auf Nachfrage unbeantwortet, weshalb eine Verträglichkeitsprüfung nicht vor einer Genehmigung erfolgte.

Noch ist die Klage des BN offen. Das Gericht wird klären müssen, wie es mit dem Kanubetrieb auf der Wiesent weiter geht. 2018 habe das Landratsamt ein Gutachten in Auftrag gegeben, 2019 soll es abgeschlossen sein. "Ziel ist es, die gewerbliche Nutzung der Wiesent sowie den Gemeingebrauch gemeinsam neu und längerfristig oder unbefristet zu regeln", teilt das Landratsamt mit. "Die Zeit bis 2020 soll genutzt werden, neue nachvollziehbare Kriterien für ein zukünftiges Kanukonzept festzulegen, welches im Einklang mit Naturschutz und Tourismus steht."

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