Frau gewürgt: Mann wegen Körperverletzung verurteilt

13.11.2019, 08:00 Uhr
Symbolbild

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Die innerfamiliäre Streitigkeit ist im März eskaliert, als der Elektriker in die Wohnräume seiner Frau im selben Haus eindrang und massiv handgreiflich wurde, um ihr das Handy wegzunehmen. Es war schon der zweite Vorfall dieser Art wie die Frau als Zeugin und auch der Angeklagte selbst einräumten.

"Die Nerven verloren"

Nach fast 20 Ehejahren hatte sich das Paar auseinandergelebt und dachte an eine Trennung. Demnach kam es 2015 zum ersten Vorfall. Damals hatte der minderjährige Sohn seinen Vater gebeten, ihn nach Marburg zu fahren. Der sagte zu, was aber offenbar der Mutter missfiel. Sie schrie ihren Mann heftig und lange an. "Dann habe ich die Nerven verloren", beschrieb er die Situation, in der er seine Frau damals am Hals würgte.

Danach leitete sie die ersten Schritte zur rechtlichen Trennung ein. Dabei ging es um das Haus der Eheleute. Das Grundstück in der Fränkischen Schweiz gehört der Frau, der Mann machte aber als Handwerker viele Arbeiten. Zum Ausgleich für seine Handwerkerleistungen ließ sie ihm durch einen Anwalt 30 000 Euro anbieten. Vermutlich wurmte das den Elektriker sehr.

Im März diesen Jahres kam es dann aus seiner Sicht dicke: Die Frau verbrachte nicht jede Nacht im gemeinsamen Haus. Der Mann fand nach eigenen Angaben beim Bettenmachen am Tattag einen Zettel unter dem Kopfkissen seiner Frau. Auf ihm sollen Angaben zu ihrem heutigen Lebensgefährten gestanden sein. Das machte ihn wütend. Bis zum Abend trank er acht Bier.

Aufs Bett gedrückt

Dann stieg er in das Stockwerk seiner Frau hoch, fand die Schlafzimmertür verschlossen, trat diese kurzerhand ein, beschimpfte und beleidigte seine Frau massiv. Zu dieser Zeit lag sie im Bett und telefonierte. Der Mann stürzte sich auf sie, seinen Angaben nach, um ihr das Handy wegzunehmen. Dabei drückte er die Frau aufs Bett und packte sie an Hals und Schultern.

"Es war wie beim ersten Mal", beschrieb die Ehefrau die Situation vor Gericht. "Er wollte mich würgen. Doch da ging Gott sei dank unser Sohn dazwischen."

Bei der Polizei sagte der Sohn danach: "Er war drauf und dran, sie zu würgen." Verletzungen am Hals hat sie trotzdem erlitten. Da sich niemand sicher war, ob der Angeklagte mehr tun wollte, als mit Gewalt das Handy zu ergattern, einigte man sich nach dem richterlichen Hinweis darauf, dass er "nur" vorsätzliche Körperverletzung begangen habe und nicht wie in der Anklage, gefährliche Körperverletzung.

"Grenze überschritten"

"Ich verstehe Ihre Situation, aber Sie haben eine Grenze überschritten", sagte Schneider. Auch die Staatsanwältin sprach von einer glaubhaften Ausnahmesituation. Aber: "Es hätte auch ganz anders ausgehen können." Schneider folgte ihrem Antrag im Urteil und verhängte die deutlich spürbare Geldstrafe.

"Danach habe ich kein Geld mehr und bin pleite", hatte der Angeklagte als letztes Wort vorgebracht. Nicht zuletzt darauf bezog sich ein Teil der Urteilsbegründung. "Ich bin mir nicht sicher, ob Sie Ihr Fehlverhalten so richtig einsehen. Seien Sie froh, dass Sie nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurden. Da wäre es um eine Bewährungsstrafe, nicht um Geld gegangen", sagte die Richterin.

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