Für und wider Strom-Musik im Kellerwald

7.4.2019, 09:00 Uhr
Für und wider Strom-Musik im Kellerwald

© Ralf Rödel

Den Anlass für seine Anfrage lieferte Backer ein Kellerwirt, der seit diesem Frühjahr "verstärkt" Anträge auf Live-Musik stelle und häufiger "Rock-Abende" veranstalten wolle. Laut der gültigen Kellerwaldsatzung (Paragraph 4 Nr. 10) sind alle Veranstaltungen mit Verstärker bei Gaststättenbetrieben genehmigungspflichtig. Unproblematisch sind die Termine Kellerwaldauftakt, Annafest und Kellerabschluss, sagte Backer. Die Ruhe im Kellerwald, sowohl für die Besucher als auch für die Anwohner, sei ein hohes Gut und deswegen lege sein Amt "immer einen strengen Maßstab" an, wenn es um die Genehmigung von Veranstaltungen mit Verstärker gehe. Backer sagte, er rechne mit mehr Anfragen auch von anderen Wirten, daher wolle er wissen, wie er das Thema handhaben soll.

Sein eigener Vorschlag war, außerhalb der oben genannten Festtage pro Kellerbetrieb nicht mehr als drei Musikdarbietungen mit Verstärker zu genehmigen, insgesamt errechnete er fürs ganze Jahr dann bis zu 36 Veranstaltungen: "Es können auch fünf oder zwei pro Keller sein", so Backer, er benötige nur eine Handlungsgrundlage. Doch die Stadträte, die den Tagesordnungspunkt überraschend auf den Tisch bekommen hatten, warfen im Rahmen der Diskussion mehr Fragen auf als Backer beantworten konnte. Albert Dorn (FW) meinte, auf elektronisch verstärkte Musik könne eigentlich verzichtet werden, es gehe auch anders und führte aus der Erinnerung einige Beispiele an.

"Ganzjährig beleben"

Josua Flierl ("Das Veranstaltungswesen hat sich verändert, wir wollen doch, dass der Kellerwald das ganze Jahr belebt wird") und Martina Hebendanz (beide CSU) konnten der Einschränkung auf drei nichts Positives abgewinnen: "Wenn einer eine Hochzeit, einen Polterabend und einen Geburtstag hatte und bekommt eine weitere Anfrage — dann müsste er ja absagen, aber der Nachbarkeller darf die Feier ausrichten."

Dieser Gedankengang brachte Manfred Hümmer (FW) auf einen Gedanken, den Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) spaßeshalber als "Emissionsrechtehandel unter den Wirten" bezeichnete: Demnach würde ein Kontingent an Veranstaltungen genehmigt und die Wirte müssten sich untereinander einigen, wer wann was macht. Wenn auf einem der Keller laute Musik gespielt wird, hört der Lärm nicht an der Grundstücksgrenze auf. Daher wiesen die Stadträte auch auf die Beeinträchtigung der Kellerwaldbesucher hin, die "einfach nur in Ruhe ihr Bier trinken und ihre Brotzeit essen wollen" (Thomas Werner, CSU). "Das ist immer eine Gratwanderung", so Ute Samel (SPD). Selbst wenn nur ein — relativ leises — Keyboard eingesetzt wird oder die Musik aus der Konserve kommt: Auch das gilt als elektronisch verstärkt und muss genehmigt werden.

"Verstärker ist nicht gleich Verstärker", folgerte Udo Schönfelder (CSU) und riet dazu, "lieber nochmal in die Denkschleife zu gehen", also den Punkt zu vertagen und in den Fraktionen ausführlich zu beraten. So wurde es dann auch beschlossen: Wiedervorlage im Mai. Bis dahin entscheidet das Ordnungsamt wie bisher — nach Bauchgefühl und Kellerwaldsatzung.

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