Nur zwei Monate nach letzter Verurteilung

Ganze Betrugsserie angeleiert: 41-Jährige vor dem Amtsgericht Forchheim

1.12.2021, 09:56 Uhr
Eine 41-Jährige hatte Waren im Wert von 1000 Euro bestellt und an die Adresse ihrer Arbeitgeberin liefern lassen. 

© colourbox Eine 41-Jährige hatte Waren im Wert von 1000 Euro bestellt und an die Adresse ihrer Arbeitgeberin liefern lassen. 

Als die Akte kam und Amtsrichterin Silke Schneider den Namen las, dachte sie: "Das kann doch nicht wahr sein." Denn erst im vergangenen Dezember hatte sie eine 41-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gerademal zwei Monate später hatte diese eine ganze Betrugsserie angeleiert, für die sie sich nun verantworten musste. Das Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat - ohne Bewährung, versteht sich.

Waren im Wert von 1000 Euro an Adresse ihrer Arbeitgeberin bestellt

Die Angeklagte arbeitete für eine jüngere Frau, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, als Haushaltshilfe. Ende Februar ging die Frau mit Handicap auf eine mehrwöchige Reha-Behandlung. Gleich darauf bestellte ihre Haushaltshilfe bei einer Firma Massageöl und Sneaker für 119 Euro. Als Bestell- und als Lieferadresse gab sie die ihrer Arbeitgeberin an. Kam die Ware, nahm sie sie einfach mit zu sich nach Hause und kümmerte sich nicht um die Bezahlung.

Dasselbe Spiel machte sie bei einer anderen Firma mit Unterwäsche und Kleidung im Wert von 280 Euro. Dann folgten zwei Schreibtischstühle, Wert 300 Euro. Danach war es nochmals Kleidung im Wert von 178 Euro und zuletzt ging es um elektronische Geräte im Wert von 120 Euro. So kamen um die 1000 Euro innerhalb von acht Wochen zusammen.

Die Geschädigte kam der Frau auf die Schliche, als bei ihr eine Mahnung einer der Firmen einging, bei der ein exaktes Lieferdatum angegeben war. Sie erkannte sofort, dass die Bestellung während ihres Krankenhausaufenthalts gewesen war und verständigte deshalb die Polizei. Sie ist auch der Ansicht, die Angeklagte habe ihr in dieser Zeit 800 Euro weggenommen. Das war aber nicht mit angeklagt.

Bitte: "Nicht vor Weihnachten noch in Haft"

Nach einem Rechtsgespräch räumte die Angeklagte, die jetzt als Verkäuferin in Sachsen arbeitet, die Vorwürfe ein. Das verkürzte das Verfahren erheblich: Womöglich hätte sie die Verurteilung um ein Dreivierteljahr hinausschieben können, wenn sie nichts gesagt hätte, nach den Zeugenaussagen verurteilt worden wäre und danach dieses Urteil mit Berufung angefochten hätte.

Die Angeklagte war aber einsichtig, sodass die Sache ein baldiges Ende haben sollte. Ihr Wunsch war nur, dass sie nicht vor Weihnachten noch in Haft müsse.

Für das Geständnis gewährte ihr die Richterin "einen großen Rabatt", ist doch bei gewerbsmäßigem Betrug die Einsatzstrafe für jede Einzeltat sechs Monate. Negativ schlug natürlich zu Buche, dass die Angeklagte zwölf Einträge im Bundeszentralregister hat, im Wesentlichen Betrugsdelikte mit Schäden im unteren Bereich. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt.

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