Gebührenstreit: Bamberger Straßenmusiker droht Haft

31.8.2013, 10:40 Uhr
Gebührenstreit: Bamberger Straßenmusiker droht Haft

© David Ebener/dpa

Dem Bamberger Straßenmusiker Moritz Rabe droht Haft – weil er an die Stadt keine Sondernutzungsgebühren für seine Auftritte in der Fußgängerzone zahlen will. Mittlerweile habe er genau 3713,50 Euro an Bußgeld und Mahngebühren angehäuft, sagte Rabe.

Wenn er nicht zahle, sei ihm eine viertägige Erzwingungshaft angedroht worden. „Ich fühle mich im Recht“, sagte Rabe. „Wenn ich inhaftiert werde, weil ich gesungen habe, dann stimmt doch was nicht.“ Ein Sprecher der Stadt Bamberg bestätigte den Vorgang. Die Kommune beruft sich auf eine Sondernutzungssatzung: Musiker müssten sich anmelden und Gebühren zahlen, damit ein „Platzmonopol“ verhindert werde und verschiedene Künstler auftreten könnten. Außerdem wolle man vermeiden, dass zu viele Musiker die Fußgängerzone bevölkerten.

„Zudem soll eine gewisse Fluktuation auch eine Dauerberieselung von Passanten und Ladengeschäfte unterbinden.“ 15 Euro pro Tag sind laut Satzung fällig, wenn man in der Bamberger Fußgängerzone musizieren will.

Den Vorwurf der Schikane wies er zurück. Dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden, sei ein „ganz normaler“ Vorgang. Wer als Falschparker seinen Strafzettel nicht bezahle und alle folgenden Bußgeldbescheide ignoriere, müsse mit dem gleichen Vorgehen rechnen.

Rabe argumentierte, dieser Betrag sei zu hoch. Schließlich gehe es von seiner Arbeitszeit ab, wenn er täglich einen neuen Antrag stellen müsse. Außerdem wisse er ja vormittags noch nicht, wie lange er in der Fußgängerzone spiele und ob die Einnahmen ausreichten. „Ich mache weiter“, erklärte Rabe nun. Von diesem Montag (2. September) an wolle er wieder in der Innenstadt auftreten – ungeachtet des Streits mit der Stadt. „Ich muss ja arbeiten und Geld verdienen.“ Die Fußgängerzone sei sein Arbeitsplatz.

Rabe tritt nach eigenen Angaben seit fast vier Jahren regelmäßig in der  Einkaufsstraße auf. Dass er keine Gebühren bezahlt, sei bei einer  Routinekontrolle im vergangenen Jahr entdeckt worden, sagte der Stadtsprecher. Eine Sonderregelung könne man Rabe aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewähren. Die Stadt pocht darauf, dass Rabe das ausstehende Bußgeld bezahlt und „wie jeder andere Musiker auch“ die Sondernutzungsgenehmigung beantragt. „Es zwingt ihn niemand, in der Stadt aufzutreten, er könnte auch Konzerte in Klubs oder Bars geben.“ Wenn er in der Fußgängerzone auftreten möchte, müsse er sich an die dort geltenden Regeln halten. Rabe hofft nun trotzdem auf ein Gespräch mit der Stadtspitze.

Verwandte Themen


13 Kommentare