Gibt es bald Überwachungskameras auf dem Annafest?

8.2.2019, 05:54 Uhr
Wenn sich auf dem Annafest wieder einmal die Menschenmassen stauen und ballen, könnte ein Kamera-gestütztes "Crowd Management" künftig schnelle Abhilfe schaffen.

© Roland Huber Wenn sich auf dem Annafest wieder einmal die Menschenmassen stauen und ballen, könnte ein Kamera-gestütztes "Crowd Management" künftig schnelle Abhilfe schaffen.

"Wir haben im öffentlichen Raum keine Überwachungskameras", betont der Forchheimer Ordnungsamts-Leiter Klaus Backer. Jemanden auf dem Weg durch die Stadt quasi lückenlos zu verfolgen, wie dies etwa in der britischen Metropole London schon seit längerer Zeit möglich ist, bleibt in Forchheim zurzeit Zukunftsmusik. Was momentan gleichwohl zumindest in theoretischen Vorüberlegungen eine Rolle spielt, ist eine Videoüberwachung des Annafestes. "Aber weniger, um Straftaten vorzubeugen als vielmehr, um die Menschenmassen besser steuern zu können", sagt Klaus Backer.

Dieses kameragestüzte "Crowd Management" könne der Festleitung helfen, an manchen Abenden kritische "Knotenbildung" zu verhindern, indem zum Beispiel einer Band, deren Bühne besonders "belagert" werde, ein paar Minuten Pause verordnet werden, bis sich der übermäßige und im Extremfall auch gefährliche Andrang gelegt habe. Eine Überlegung von vielen, um Massen-Großereignisse wie das Annafest sicherer zu machen.

Auslöser sind laut Backer vergleichbare Veranstaltungen wie die Bamberger Sandkerwa, bei der es vor allem an den Wochenenden zu bedenklichen Stauungen komme, wie er selbst beobachtet hat: "Da steht man 20 Minuten im Gewühl, kommt weder vor noch zurück – und findet nicht einmal heraus, warum", moniert Backer.

Das Stockende wieder zum fließen zu bringen, ist auch der Grund, warum an verschiedenen Ampelanlagen im Stadtgebiet inzwischen Kameras installiert sind, beispielsweise an der Adenauerallee oder am Paradeplatz. "Ampelsünder" werden hier in der Regel nicht zur Kasse gebeten – was hier werkelt, ist ein automatisiertes Verkehrs-Beeinflussungs-System, dessen Funktionsweise Uwe Zeuschel, Bereichsleiter Straßenbau am Straßenbauamt Bamberg, so umreißt: "Die Ampelphasen steuern sich selber. Die Kameras sind Detektoren, die im Zusammenspiel mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn die Länge des Rückstaus vor einer Ampel messen und die Rot- beziehungsweise Grünphase entsprechend anpassen, wenn die Autoschlange vor allem in den Stoßzeiten zu lang wird."

"Gängige Praxis"

"Das ist inzwischen gängige Praxis bei so gut wie allen neuen oder erneuerten Lichtsignalanlagen", verrät Uwe Zeuschel. Dabei sei das Straßenbauamt bestrebt, die Belastung für die Autofahrer weitestmöglich in Grenzen zu halten. Besagte Induktionsschleifen etwa würden bevorzugt dann eingebaut, wenn sowieso Arbeiten an der Fahrbahndecke anstünden.

Nachdem bei einem solchen System keine individuellen Informationen wie das Kfz-Kennzeichen oder gar die Gesichter der Fahrerinnen und Fahrer erfasst werden, stellt sich in Forchheim zumindest im öffentlichen Raum zurzeit auch nicht die Frage des Datenschutzes.

Zur Erinnerung: Im letzten Jahr wurde die Regelung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch hierzulande angepasst und auf einigen Gebieten verschärft. Gestritten wird aktuell unter anderem darüber, wie lange die Polizei personenspezifische Informationen über unbescholtene Bürger "auf Vorrat" speichern darf und ob es etwa rechtens ist, Auto-Kennzeichen en gros zu erfassen und für diffuse Verwendungszwecke "einfach mal so" auf Dauer festzuhalten.

Im Parkhaus Kronengarten und in der Tiefgarage am Paradeplatz sind seit fast eineinhalb Jahrzehnten Überwachungskameras eingebaut. Dass vor einiger Zeit Vandalen die Toiletten in der Paradeplatz-Tiefgarage verwüsteten, konnten freilich auch diese "alles sehenden Augen" nicht verhindern. Betrieben werden die beiden Parkhäuser von den Stadtwerken Forchheim.

Nach Auskunft von Stadtwerke-Pressesprecherin Nicole Dutschmann gibt es im Kronengarten 15 Stück, in der Tiefgarage 13. "Die Überwachung dient dazu, Straftaten, Vandalismus, Beschädigung von Fahrzeugen und Eigentum der Stadtwerke Forchheim sowie die Nutzer des Parkhauses zu schützen", umreißt Nicole Dutschmann auf Anfrage der NN die Motivation für den Kamera-Einsatz.

Die in den Parkhäusern eingesetzten Geräte seien so angebracht, dass sie nicht das Innere der Toilettenräume sowie Bereiche außerhalb filmen, soweit sie nicht unmittelbar vor den Zugängen oder der Ein- und Ausfahrt liegen. "Die Videokameras sind jeweils fest installiert, nicht zoom- und nur am Gerät selbst schwenkbar", erläutert Nicole Dutschmann technische Details. Dies erklärt auch, warum die Randale in der Toilette nicht direkt gefilmt wurde – die Privatsphäre auf dem "stillen Örtchen" geht in diesem Fall klar vor.

 

Der – mit Unwägbarkeiten verbundene – "Faktor Mensch" wird laut Nicole Dutschmann möglichst klein gehalten: "Die Kameras werden nicht von einer Person überwacht. Die Videoüberwachungsanlagen laufen 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Eine Aufzeichnung erfolgt aber nur bei der Registrierung einer Bewegung", so Dutschmann. Zugriff auf die Videokameras hätten der festgelegte Administrator der Stadtwerke Forchheim sowie der Verantwortliche der Stadtwerke für die Tiefgarage. Deren Berechtigungen würden durch eine datenschutzrechtliche Anweisung geregelt. Der Festplattenrecorder sei so programmiert, dass die Aufzeichnungen spätestens nach 60 Tagen automatisch gelöscht werden.

Triftiger Grund nötig

Für jede Auswertung der Video-Aufnahmen bedürfe es eines triftigen Grundes, etwa die Anzeige einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, eine gemeldete Sachbeschädigung oder ähnliches.

"Verdachtsunabhängige Auswertungen sind unzulässig. Jedes Herausgabe-Verlangen hat schriftlich zu erfolgen, unter Angabe der Gründe. Bei behördlichen Herausgabe-Verlangen ist zudem die Angabe eines Aktenzeichens und Sachbearbeiters erforderlich", betont Nicole Dutschmann und ergänzt: "Ohne triftigen Grund, wie oben beschrieben, werden die Aufnahmen nicht angeschaut. Wir schreiben hier den Datenschutz sehr groß."

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