Zwei Frauen hatten ihr hohe Summen Geld geliehen

Gleiche Masche: Betrügerin aus Kreis Forchheim vor Gericht

30.7.2021, 09:59 Uhr

Drei Menschen soll Sandra T. (Name geändert) um hohe Summen Geld betrogen haben. In der ersten Sitzung der Hauptverhandlung Ende Juni vor dem Forchheimer Amtsgericht berichtete die Angeklagte ausschweifend ihre Sicht der Dinge zu den Fällen. Zwei Frauen, die ihr hohe Summen Geld geliehen haben sollen, gaben Richterin Silke Schneider einen Einblick in ihre Version der Geschichte. Nun wurde am Mittwoch ein dritter Zeuge angehört, der ebenfalls von Sandra T. betrogen wurde. Er wollte gemeinsam mit der Angeklagten ein Grundstück kaufen, wobei sie sich um die Kaufabwicklung kümmern sollte.

Zwei Jahre lang hielt Sandra T. den Geschädigten mit Ausreden hin. Das Geld, das Sandra T. über die Zeit von ihm für den Kauf erhielt, belief sich auf 55.000 Euro. Es kam jedoch nie zu dem Kauf des Grundstückes und sein Geld floss in private Angelegenheiten von Sandra T. Erst als die Kriminalpolizei sich bei ihm nach Sandra T. erkundigte, da sie bereits wegen Betrugs in den beiden anderen Fällen ermittelten, sei er misstrauisch geworden. Er konfrontierte die Angeklagte mit den Vorwürfen, worauf diese einem Schuldanerkenntnis beim Notar zustimmte. „Sie meinte, sie hätte genug Probleme und will weiteren Ärger vermeiden und ich habe es dankend angenommen. Jetzt pfände ich bei ihrem Mann jeden Monat, um mein Geld zurück zu bekommen“, so der Zeuge.

Angeklagte schon vor Gericht bekannt

Sandra T. ist vor Gericht bereits bekannt, 2009 wurde sie wegen Betruges schon einmal zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Für Staatsanwältin Pfeufer war auch deshalb klar, dass Sandra T. vollumfänglich schuldig ist. „Wenn man ihnen so zuhört, wie sie stundenlang ausgeschmückt erzählen, dann bekommt man einen guten Eindruck davon, wie sie das Vertrauen so vieler Menschen gewinnen konnten. Ich selbst kann kaum irgendwas davon glauben, was sie hier erzählt haben“, so Staatsanwältin Pfeufer. Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährungsmöglichkeit, außerdem den Wertersatz an die Geschädigten in Höhe der Schulden anzusetzen sowie der Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Ganz anderer Meinung war Verteidigerin Chanel Eidmüller, die für ihre Mandantin den Freispruch beantragte. Die Zeugen seien nicht objektiv gewesen und ebenfalls vor Gericht bekannt. „Die Zeugen stellen sich als Opfer dar und ruderten nach der Konfrontation mit den Fakten wieder zurück. Es gab klare Darlehensverträge, die von beiden Seiten unterschrieben wurden und um diese Fakten sollte es hier gehen“, plädierte die Verteidigung. Sandra T. sei zahlungsfähig und zahlungswillig gewesen, die Forderungen zu begleichen, weshalb laut Verteidigerin Eidmüller kein Betrug vorliege.

Nach intensiver Beratung mit den beiden Schöffen, gab Richterin Silke Schneider das Urteil bekannt. Sandra T. wurde in 13 Fällen wegen Betrugs schuldig gesprochen und zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie trägt die Kosten des Verfahrens und muss einer der Geschädigten das Geld zurückzahlen. „Ich würde der Verteidigung Recht geben, wenn es einzelne Personen wären. Aber dass sich alle drei so etwas ausdenken, bezweifle ich, außerdem sind sie wegen der selben Masche bereits vorbestraft, weshalb ich hier auch keine Bewährung in Betracht ziehen konnte“, rechtfertigte Richterin Schneider ihr Urteil.

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