Gößweinstein: Baumarkt folgt auf Lidl

21.2.2019, 13:54 Uhr
Gößweinstein: Baumarkt folgt auf Lidl

© Foto: Thomas Weichert

Der hiervon betroffene Bebauungsplan "Stempferhof — Büchenstock – Steinacker" sieht bisher nur die reine Wohnbebauung vor. Innerhalb dieses Baugebiets liegen mit dem Autohaus Bayer und dem alten und neuen Lidl-Gebäude bereits seit langem aber auch Gewerbebetriebe, die mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden konnten.

Da nun aber das Autohaus Bayer den Abriss eines Wohnhauses und an dieser Stelle die Erweiterung der Autowerkstatt plant, muss sowohl der Bebauungs- als auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass in das nun leerstehende alte Lidl-Gebäude, in dem zuletzt nur noch die Filiale der Metzgerei Wehrfritz betrieben wurde, ein Sonderpreis-Baumarkt einziehen kann.

Voraussetzung für Markt

Mit der nun erforderlichen Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplan hat der Markt Gößweinstein die Planungsgruppe Strunz aus Bamberg beauftragt. Von dieser sollte ein Vertreter zur jüngsten Gemeinderatssitzung kommen, um den Räten die Planänderungen zu erklären. Dieser kam jedoch nicht, beziehungsweise erst, als die Gemeinderatssitzung schon vorbei war.

Eine Sonderbaufläche

Auch ohne den Planer beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Pläne gemäß der Sitzungsvorlage zu ändern. Demnach wird das Grundstück mit der Flurnummer 268/1 im Flächennutzungsplan in eine "gewerbliche Baufläche" umgeändert und im Bebauungsplan als ein sogenanntes "eingeschränktes Gewerbegebiet" ausgewiesen, um die Neuansiedlung eines Baumarktes zu ermöglichen.

Das Grundstück mit der Flurnummer 268 wird im Flächennutzungsplan künftig eine "Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel" und im Bebauungsplan als künftiges "sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel" ausgewiesen.

Die Grundstücke mit den Flurnummern 271, 271/3, 271/4, 271/5 und 271/6 werden im Bebauungsplan zu einem "Gewerbegebiet" erklärt, so die Erklärung. Die anfallenden und nicht geringen Kosten der Planänderungen müssen die jeweiligen Grundstückseigentümer tragen, hieß es bei der Gemeinderatssitzung.

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