Gräfenberg: War der Wolfshund angeleint?

21.11.2019, 16:44 Uhr
Symbolbild Gericht

© colourbox.de Symbolbild Gericht

Die Besitzer eines Wolfshundes verängstigten und beunruhigten in der Vergangenheit einige Einwohner in Gräfenberg. Das Tier soll in der Öffentlichkeit aufgrund seines aggressiven Verhaltens – meist freilaufend – auffällig geworden sein. Es soll dabei zu gefährlichen Zwischenfällen mit Personen und anderen Tieren gekommen sein, wobei unglücklich Betroffene nach Überzeugung der Kommune stets den Kürzeren gezogen hatten.

Eine Maulkorb- und Anleinpflicht innerhalb des Ortes für den Wolfshund wurde damals von der Verwaltungsgemeinschaft verhängt. Seit Juli musste sich das Verwaltungsgericht Bayreuth mit den Haltern des angeblich beißwilligen Hundes beschäftigen, da diese die einstigen Auflagen ignoriert haben sollen (wir berichteten).

Ohne Beißschutz

Der Vierbeiner soll im Mai 2017 trotz Auflagen im Ort – zwar in Begleitung der Eigentümer, jedoch freilaufend und ohne Beißschutz – von einer Zeugin wieder gesichtet worden sein. Die Verwaltungsgemeinschaft verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro. Dieser einstige Zwangsgeldbescheid wurde nun vom Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Richterin Angelika Schöner aufgehoben. Das Ehepaar und der Hund wohnen bereits längere Zeit nicht mehr in Gräfenberg.

Der Halter und Empfänger des Zahlungsbescheides hatte Einspruch eingelegt und behauptet, dass die einstige Zeugin, die ihn und seine Angetraute damals auf frischer Tat ertappt haben will, sich in ihrer Wahrnehmung und Beobachtung getäuscht habe. Zu diesem Zeitpunkt sei er gar nicht in Gräfenberg gewesen, vielmehr bei einem Geschäftstermin in Ansbach. Am ersten Verhandlungstag im Juli erklärte er, er könne einen Zeugen präsentieren, der mit ihm ein Geschäftstreffen zum fraglichen Zeitpunkt in Ansbach bestätigen könne.

Die damalige Augenzeugin bekräftigte im Juli im Gerichtssaal, dass sie sich sicher sei, das Paar zwischen 9 und 11 Uhr gesehen zu haben. "Ich war sehr erschrocken." Erst im Begegnungsverkehr hätten diese ihren Hund angeleint, auch habe dieser keinen Maulkorb getragen. Die Richterin bemerkte schon damals, dass die Aussagen der Zeugin etwas kritisch zu sehen seien, da sie sich nicht an die genaue, sondern nur an eine eventuelle Uhrzeit erinnern könne.

Intensiv wurde beim Fortsetzungstermin der Alibizeuge des Kläger vernommen. Er bestätigte, sich damals mit dem Hundehalter, mit dem er ausschließlich beruflichen Kontakt pflege, genau um 10 Uhr in Ansbach getroffen zu haben. Geendet habe das Meeting um 14 Uhr. "Das weiß ich ganz genau, mein Kalender ist auch sehr genau," sagte er.

Einer genauen intensiven Befragung unterzogen wurde der Zeuge vom Anwalt der Stadt, Karl-Friedrich Hacker. Er wollte unter anderem wissen, warum er unaufgefordert als nicht rechtlich versierter Zeuge sofort eine schriftliche eidesstattliche Versicherung ausgestellt habe mit profihaften Formulierungen. Über derartige Kenntnisse verfüge kein juristischer Laie.

Im Internet recherchiert

Die Richterin fragte den Zeugen: "Hatten Sie eine Vorlage? In solchen Dingen müsste selbst ich noch mal nachschauen." Zunächst erklärte der Zeuge, dass er nicht mehr wisse, woher er die Fachinformationen bezogen habe. Nach mehrmaligem Nachfragen erzählte er dann, dass er dies wohl im Internet recherchiert haben muss. Beide Parteien beharrten auf ihren Standpunkten. Der Kläger bat die Klage abzuweisen, die beklagte Gemeinde, den Bescheid aufrecht zu erhalten.

Im Vorgriff auf das Urteil bewertete die Richterin die Zeugenaussagen. Die Einlassungen der Einwohnerin aus Gräfenberg und die des Alibizeugen seien in dem Verfahren auf Grund von Widersprüchen "beide nicht gerade das Gelbe vom Ei gewesen".

Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass es in der Vergangenheit aber genügend negative Vorfälle mit dem Hund des Klägers gegeben habe. Ein Verstoß gegen die Maul- und Anleinpflicht sei jedoch im Fall des Bußgeldbescheides für diesen einen Fall nicht nachzuweisen, so das letztliche Urteil.