Halteverbote an prominenten Stellen und Mittagsbetreuung in Hetzles diskutiert

2.5.2019, 13:00 Uhr
Halteverbote an prominenten Stellen und Mittagsbetreuung in Hetzles diskutiert

Das Halteverbot gilt somit von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr. Die Antragstellerin sicherte den Räten zu, auf ihrem eigenen Hofgrundstück Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die zeitliche Beschränkung des Halteverbotes gibt den Gästen weiterhin die Möglichkeit, abends sowie an den Wochenenden auf der Straße zu parken. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Beschilderung beauftragt.

Leicht und sicher erreichbar

Dritter Bürgermeister Michael Bayer hatte den Antrag auf Planung und Errichtung eines Spielplatzes im Bereich der Schule gestellt. Hierzu sollen zuerst unterschiedliche alternative Standorte gesucht werden, die von Schulkindern, der Mittagsbetreuung wie der Öffentlichkeit leicht und sicher erreichbar sind.

Die Kosten in Höhe von rund 40.000 Euro sind im Haushalt 2019 bereitgestellt. Nach kurzer Beratung nahmen die Räte den Antrag zur Kenntnis und stimmten dem Vorhaben einstimmig zu. Bis zur Gemeinderatssitzung im Juli sollen geeignete Standorte vorgestellt werden.

Der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder erfordert dringend zusätzliche Räume für die Mittagsbetreuung. Aufgrund der strategisch guten Lage des Feuerwehrhauses unterhalb der Grundschule bieten sich die dortigen Aufenthaltsräume im Obergeschoss für die Mittagsbetreuung für eine Nutzungsänderung an.

Diese Räume werden mit einer Schallschutzdecke ausgerüstet und einem zusätzlichen Fluchtweg mittels einer Außentreppe ausgestattet. Sanitäre Anlagen und Küche sind bereits vorhanden.

Nutzungsänderung erforderlich

Örtliche Bauvorschriften stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen, da das Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt – und der Flächennutzungsplan dafür "Flächen für den Gemeindebedarf" vorsieht.

Äußerlich betrachtet ist der Eingriff nur geringfügig, dennoch ist für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich. Die Räte stimmten den eingereichten Planunterlagen zu und erteilten einstimmig ihr Einvernehmen.

Vor Baubeginn für den Rohbau zur Nahwärmeversorgung der Hackschnitzelheizung stellte man fest, dass es sinnvoll wäre, das geplante Gebäude um zwei Meter in südliche und 70 Zentimeter in östliche Richtung zu verschieben.

Durch diese Verschiebung in südliche Richtung wird der Zufahrtsbereich zur Hackschnitzelheizung und die Nähe zum geplanten Neubau des Kindergartens optimiert und vergrößert. Durch diese Verschiebung in östliche Richtung wird ebenfalls die Nähe zu den bestehenden Kopfeichen vermieden.

Der Änderung stimmten die Räte einstimmig zu – mit der Maßgabe die Änderungen beim Landratsamt einzureichen.

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