Investor äußert sich

Historischer Kellerstollen in Forchheim: Jetzt spricht der Investor

8.6.2021, 07:10 Uhr
Historischer Kellerstollen in Forchheim: Jetzt spricht der Investor

© Foto: Stefan Hippel

Wie mehrfach berichtet, entsteht momentan oberhalb des ehemaligen Gottla-Kellers ein Mehrfamilienhaus, Bauherr ist die "Niersberger 365 GmbH", die zur Erlanger Niersberger Wohn- und Anlagenbau GmbH gehört. Wobei dort momentan wenig geschehen kann, denn ein vermeintlich unbekannter Stollen-Ast des benachbarten (nicht mehr bewirtschafteten) Bauernkellers verläuft unter dem Baugrundstück.

Bekannt, und dies aus Sicht des städtischen Bauamtes "überraschend", wurde seine Existenz erst, als die Bodenplatte für das Mehrfamilienhaus schon gegossen war. Weil zu befürchten ist, dass der Kellergang unter der Last des Neubaus einstürzen könnte, muss er nun verfüllt werden – Aufwands- und Kostenträger dafür ist aus Sicht der Stadt die Niersberger 365 GmbH. So der offizielle Stand der Dinge.


Kommentar: Aussage der Stadt Forchheim klingt wie eine Ausrede.


Rechtlich nicht klar

Dass der Investor die Verfüllung und die damit verbundenen Mehrkosten für sein Bauprojekt (eine Viertelmillion Euro steht im Raum) ganz allein bezahlen muss, ist aber rechtlich alles andere als klar. Hintergrund sind einerseits die komplexen Grenzverläufe und Eigentumsverhältnisse im Kellerwald. Für den Bauherrn sei das derzeit jedoch "keine vordringliche Frage. Unser Ziel ist es, die Bauarbeiten so schnell wie möglich fortzuführen".

Historischer Kellerstollen in Forchheim: Jetzt spricht der Investor

© Foto: Berny Meyer

Allerdings wird diese Frage irgendwann geklärt werden müssen – und damit auch die Frage, ob man nicht schon vor der Genehmigung des Bauantrags 2017/2018, damals noch eingereicht vom Voreigentümer Haldun Yildirim, über den Verlauf des Stollens hätte Bescheid wissen können.

Denn das taten nicht nur die Nutzungsberechtigten des Bauernkellers, die dessen Gänge seit Generationen als private Lagerräume nutzen dürfen: Wie NN-Recherchen zuletzt zeigten, tauchen der genaue Standort und der Verlauf des fraglichen Stollens bereits in einem wissenschaftlichen Gutachten von 2014 auf, das die Stadt seinerzeit im Rahmen von Keller-Sanierungen in Auftrag gegeben hatte.

Offenbar aber wurde das in den amtlichen Karten und Katastern nie ergänzt beziehungsweise aktualisiert – das bestätigt zumindest der Bauträger: "Die Lage des gegenständlichen Kellerbereichs war uns in Bezug auf unsere Baumaßnahme nicht bekannt", schreibt die Niersberger 365 GmbH. "Aus den amtlichen Plänen, welche auch der Stadt Forchheim (Bauamt) bei der Prüfung des damaligen Bauantrags – welcher durch den Vorbesitzer eingereicht wurde – vorlagen, war dieser Kellerarm nicht zu entnehmen."

Stadt: Habe Sinn gemacht, das Gebäude zu verrutschen

Die Stadt wiederum teilt auf Nachfrage unserer Redaktion mit: "Tatsache ist, dass der Ast bei der Eingabeplanung der Baugenehmigung durch den damaligen Planer für das gegenständliche Wohngebäude nicht berücksichtigt wurde." In der Vorlage des Bauausschusses für ein Mehrfamilienhaus im Dezember 2017 – also bei der ursprünglichen Genehmigung des Antrags vom Voreigentümer Yildirim – sei der Kellerast "kein Gegenstand der Ausführungen" gewesen.

Historischer Kellerstollen in Forchheim: Jetzt spricht der Investor

© Foto: Berny Meyer

"Vielmehr wurde im Bauausschuss beschlossen, dass der Baukörper in seiner Lage dahingehend verändert wird, dass er weiter weg von den in den Unterlagen tatsächlich dargestellten Kellerstollen errichtet werden sollte", heißt es aus dem Rathaus. Und weiter: Die Stadt habe darauf hingewiesen, dass es Sinn mache, das gesamte Gebäude ,zu verrutschen‘, damit es "sich weiter vom in den Plan-Unterlagen kartierten Kellerstollen weg bewegt". Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, war das aber offensichtlich nicht weit genug. Wobei die Stadtverwaltung mit Blick auf die jetzt daraus entstandenen Probleme argumentiert: "Die Bauordnung beurteilt grundsätzlich nicht die Baufähigkeit des Untergrundes, dies liegt in der Verantwortung des Bauwerbers."

Die Baufirma Niersberger hält dagegen

Die Niersberger 365 GmbH, seit 2020 Grundstücks-Eigentümerin, hält dagegen – und verweist auf die offiziellen Karten: Ihre "Zustandsfeststellung", sprich die Inaugenscheinnahme des Kellers im Vorfeld der Baumaßnahme, habe "nicht zur Überprüfung einer möglichen Abweichung vom amtlichen Lageplan" gedient.

Derweil machen sich die privaten Nutzer des Bauernkellers Sorgen um die Stabilität der Gewölbe, wenn der Hausbau weitergeht. Teile des Kellers, inklusive eines zugemauerten Ganges im weiteren Verlauf des Problem-Astes, sind wegen Einsturzgefahr nämlich schon länger gesperrt.

Aber auch diesen einsturzgefährdeten Bereich wolle man verfüllen, teilt der Investor mit. Die Maßnahme werde von einem externen Statikbüro begleitet und man sei mit den Nutzungsberechtigten im Austausch.

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