Imbiss-Brand: "Täglich kamen Mahnungen von Lieferanten"

22.7.2019, 10:00 Uhr
Imbiss-Brand:

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Wie kam der Brandstifter in den Grill-Imbiss? Als Fremder durch ein eingeschlagenes Fenster oder als Insider mit einem Schlüssel? Die erste Möglichkeit ist nach den Aussagen mehrerer LKA-Fachleute, die an der Glasscheibe weder DNA-Spuren noch ausreichend Textilfasern gefunden haben, wohl vom Tisch. Deshalb interessierte sich der Vorsitzende Richter Markus Reznik für die zweite Möglichkeit. Insgesamt gab es drei Schlüssel für den Imbiss: Einen hatte der Imbiss-Betreiber, einen der Fladenbrot-Lieferant aus Heßdorf, einen der im Imbiss tätige italienische Koch. Der mitangeklagte Mitarbeiter hatte keinen. Zumindest nicht offiziell. Denn ausgerechnet einige Stunden vor dem Feuer, habe er seinen Schlüssel dem Chef geben müssen, so der ebenfalls dort beschäftigte Pizzabäcker. Ein ungewöhnlicher Vorgang, da der 70-jährige Küchenchef bis auf den Ruhetag beinahe rund um die Uhr am Dönerspieß drehte, so einer der Kriminalbeamten. "Das machte uns stutzig." Was mit dem dritten Schlüssel geschah, und ob ihn der Mitangeklagte in der Tatnacht in den Händen hielt, versucht das Gericht zu klären.

Dann kam die Frage auf, warum acht Propangas-Flaschen zwei Tage vor der Brandstiftung vom Imbiss-Betreiber und seiner Partnerin auf den Balkon im zweiten Obergeschoss getragen worden waren. So zumindest der Mitangeklagte. Denn dort oben wohnte das Pärchen, gemeinsam mit seiner Mutter und zwei Kindern. Möglicherweise auch mit dem Mitangeklagten.

Zuerst erklärte der Imbiss-Betreiber, diese Maßnahme sei ihm vom Lieferanten der Gasflaschen nahegelegt worden. Als der bei der Polizei widersprach, hieß es plötzlich, der Versicherungsvertreter habe dazu geraten. Als auch das einer näheren Prüfung nicht standhielt, kam eine Mitarbeiterin der Lebensmittelüberwachung vom Landratsamt Forchheim ins Spiel, die im Zeugenstand klar widersprach. Das Fazit des Ermittlers: "So etwas glaubt kein Mensch."

Dabei wäre die Vorsichtsmaßnahme gar nicht nötig gewesen, wie ein Brandgutachter des Landeskriminalamtes erläuterte. Denn selbst wenn neben den Metallbehältern mit Flüssiggas eine Explosion stattgefunden hätte, solange die Gasflaschen zugedreht gewesen seien, seien Folgedetonationen nicht zu erwarten. "Die Gasflaschen halten einiges aus."

Die damalige Geldnot des Imbiss-Betreibers indes zeichnet sich während des Prozesses immer deutlicher ab. Vor Jahren hatte er bereits in München geschäftlich Schiffbruch erlitten und eine Privatinsolvenz durchgestanden. Wie eine Gerichtsvollzieherin aus Fürth berichtete, habe er im Sommer 2018, also nur wenige Monate vor dem Brand, über keinerlei Vermögen verfügt. "Täglich kamen Mahnungen von Lieferanten und Telefonanbietern." Zweimal wurde der Imbiss-Betreiber von Räumungsklagen erfasst. Und doch konnte er im Herbst nicht nur 7000 Euro an den vorherigen Betreiber des Restaurants zahlen, um dessen Küchengeräte abzulösen. Er investierte auch rund 20 000 Euro in die Neuausstattung der Küche und weitere 5000 Euro Anzahlung in einen Pkw, der insgesamt 20 000 Euro kosten sollte. Möglicherweise verwendete er dazu Finanzmittel, die er sich bei einer Schweizerin geliehen hatte.

Die Putzfrau hatte ihm 100 000 Euro überlassen. Dass sie keineswegs ein solches Gottvertrauen in die Rückzahlung gehabt hatte, wie sie am letzten Verhandlungstag vorgab, erwies die Anzeige eines Nachbarn wegen Ruhestörung. Offenbar hatte die Geldgeberin im November 2018 lautstark ihr Darlehen eingefordert.

Das Bild komplettiert die Tatsache, dass der Imbiss-Betreiber sich Tage vor dem Vorfall bei seinem damaligen Arbeitgeber einen Gehaltsvorschuss von 1500 Euro erbeten hatte. Der Speditionschef aber verweigerte seinem Fahrer, der den Speisenverkauf gleichsam nebenbei betrieb, die Finanzspritze. Ob er deshalb seine zündende Idee in die Tat umgesetzt hat, sich bis zu 100 000 Euro Versicherungssumme anzueignen, das werden die letzten beiden Verhandlungstage zeigen.