Corona

Inzidenz im Kreis Forchheim über 35: Welche Verschärfungen nun kommen

29.8.2021, 11:46 Uhr
Inzidenz im Kreis Forchheim über 35: Welche Verschärfungen nun kommen

© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Der Landkreis Forchheim hat zum dritten Mal in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten: Am Sonntag, lag sie bei 40,2, am Samstag bei 41,3 und am Freitag bei 36,0. Auch im Landkreis Bamberg lag sie drei Mal in Folge über 35: die letzten Werte waren 43,4, 40,7 und 40,0.

Das bedeutet, es kommen Verschärfungen der Corona-Regeln, da aktuell gilt: Liegt der Wert drei Tage in Folge bei 35 oder darüber, treten zwei Tage später Verschärfungen in Kraft. Sinken die Inzidenzwerte wieder, braucht es fünf Tage bei unter 35, damit es zwei Tage später wieder zu Lockerungen kommen kann.

Allgemeine Kontaktbeschränkung sowie Geburtstage, Hochzeiten und andere Feste

Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 sind private Treffen von maximal 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Die Beschränkung gilt nicht für Geimpfte oder Genesene, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei einer Inzidenz über 50 wären private Treffen dann nur noch mit 10 Personen aus drei Hausständen erlaubt.

Öffentliche und private Feiern aus einem besonderen Anlass und mit vorab geladenen Gästen sind weiterhin erlaubt, zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage, Taufen und Vereinssitzungen. Bei Inzidenzen über 35 brauchen Teilnehmer einen negativen Test. Liegt die Inzidenz unter 50, dürfen 50 Personen innen und 100 außen feiern. Bei einer Inzidenz über 50 sind nur jeweils halb so viele Gäste erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Die 3G-Regel

Seit Montag, 23. August, gilt eine aktualisierte Form der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Darin ist festgehalten, welche Maßnahmen wann gelten. Die größte Neuerung ist die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen).

Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht demnach bei einer stabilen Inzidenz von 35 oder mehr für einige Aktivitäten einen negativen Corona-Test. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, ebenso Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

Bei einer Inzidenz von 35 oder mehr brauchen Ungeimpfte einen negativen Test für:

– die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen)

– den Zugang zur Innengastronomie

– die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseur, Maniküre, Massagen)

– den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen

– die Sportausübungen in geschlossenen Räumen

Beherbergungen: Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, erforderlich. Auch POC-Antigentests, die vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden, sind gültig.

Neu ist, dass auch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene, unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests akzeptiert werden.

Die 3G-Regel greift inzidenzunabhängig in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Alten- und Seniorenheimen. Für Besucherinnen und Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht, Geimpfte und Genesene können auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Beim Krankenhausbesuch brauchen Ungeimpfte aber bei einer Inzidenz von 35 oder mehr einen negativen Coronatest.

Regeln für den Sport

Bei einer Inzidenz über 35 greift in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, Freiluftsport ist ohne Test möglich. Wie viele Personen in einer Sportstätte anwesend sein dürfen, beschreibt das Rahmenkonzept Sport.

Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 1500 Zuschauern erlaubt. Davon dürfen maximal 200 ohne feste Plätze (als Stehplätze) mit Mindestabstand vergeben werden. In Gebäuden muss zudem auf den Mindestabstand geachtet werden, möglich sind maximal 1000 Personen. Liegt die Inzidenz über 35, brauchen die Zuschauer einen negativen Test.

Die nächste Änderung steht jedoch schon im Raum: Deutschlandweit soll der Inzidenzwert als Indikator von der Hospitalisierungsrate abgelöst werden. Das hat das Kabinett am 23. August besprochen. Man sei sich einig, dass Gesundheitsminister Jens Spahn zügig eine Neuregelung statt der 50er-Inzidenz vorschlagen und das Bundeskabinett diese dann beschließen solle, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit. Ministerpräsident Markus Söder will in Bayern auf eine Corona-Ampel setzen, für die die Auslastung der Intensivstationen betrachtet wird.

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