3-G-Regel tritt in Kraft

Inzidenz über 35: Landratsamt Forchheim gibt neue Regelungen bekannt

30.8.2021, 10:39 Uhr
Jetzt müssen sich Personen wieder verstärkt testen lassen im Landkreis Forchheim. 

© Eduard Weigert, NN Jetzt müssen sich Personen wieder verstärkt testen lassen im Landkreis Forchheim. 

Insbesondere tritt für bestimmte Einrichtungen und Veranstaltungen die 3-G Regel in Kraft. Der Zugang ist dann nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt.

Dies gilt für:

  • Innengastronomie,
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
  • Angebote von Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen,
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • Sport in geschlossenen Räumen,
  • Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests (bzw. eines PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein, teilt das Landratsamt Forchheim in einer aktuellen Mitteilung mit.

Von der Vorlage eines Testnachweises sind wie bisher asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag ausgenommen.

Auch Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.

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