Ist der AC Bavaria noch ein richtiger Verein?

3.3.2016, 06:00 Uhr
Ist der AC Bavaria noch ein richtiger Verein?

© Foto: Roland Huber

Nach dem Umzug in die neue Heimstätte im Gewergegebiet Pfaffensse stieg die Mitgliederzahl des nun größten Sportvereins im Landkreis auf über 2600 an, stand im November 2015 kurz vor der 3500er-Marke.

Doch ist der kometenhafte Aufwärtstrend noch mit der Gemeinnützigkeit vereinbar, fragten die Nordbayerischen Nachrichten, als im Zuge der Hauptversammlung eine Satzungsänderung zur Bildung von Rücklagen beschlossen wurde. „Wir sind kein kommerzieller Betrieb, der auf Gewinn aus ist. Für den Unterhalt der Liegenschaften brauchen wir ein finanzielles Polster und haben durch das Mindestlohngesetz erhöhte Aufwendungen für Übungsleiter“, erklärte damals Geschäftsführer Jörg Wiemann.

Offizielle Zweifel an der Ausrichtung des Vereins hat jetzt eine spezialisierte Kanzlei aus Bielefeld angemeldet. Mandantin ist unter anderem die Kette Clever-Fit, die eine Filiale in der Daimlerstraße betreibt. „Wir stellen die gesellschaftskulturelle Bedeutung von Sportvereinen und das Bedürfnis an Sportangeboten gerade für Jugendliche nicht in Frage“, betont Christopher Franke, einer der Partner. In einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, fordern die Anwälte indes beim für Vereine zuständigen Registergericht des Amtsgerichts Bamberg ein Löschungsverfahren. Damit wird formell die Aberkennung der Gemeinnützigkeit angestrebt.

Hauptargument der Juristen ist, dass „satzungswidrig ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ geführt werde, der „unter dem Deckmantel privilegierter vereinsrechtlicher Strukturen“ eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Im Klartext wird beklagt: Vereine wie der AC Bavaria erhalten steuerliche Erleichterungen sowie staatliche Fördermittel und können dadurch ihre Kurse günstiger anbieten als die Konkurrenz der Fitnessfirmen.

Zweck ist entscheidend

Die kniffelige rechtliche Frage bleibt, ab wann der Vereinszweck dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dient. Denn zur Aufrechterhaltung seiner gemeinnützigen Zwecke erlaubt der Gesetzgeber mit dem so genannten „Nebenzweckprivileg“ den Klubs unternehmerische Tätigkeiten. Diesen Rahmen sieht Christoph Franke im Forchheimer Fall überschritten. „Das gesamte Angebotspaket des betroffenen Vereins entspricht exakt dem gewerblicher Betreiber“, heißt es im Text ans Registergericht. Im Kern stützt sich die Beschwerde, die die 50 verschiedenen Kurse, die Weiterqualifizierung fester Mitarbeiter oder die Rund-um-die-Uhr-Terminpalette anführt, auf die Tatsache, dass weit über die Hälfte der AC-Mitglieder allein das Fitnessstudio nutzen und keiner der klassischen Abteilungen wie Boxen, Ringen oder Kraftdreikampf angehören.

Auf NN-Nachfrage bestätigt die Geschäftsstelle des Registergerichts in Bamberg den Aktenvermerk. „Der Verein hat eine Frist bis 1. Mai für eine Stellungnahme erhalten“, erklärt eine Sprecherin. Gleichzeitig ist die Industrie- und Handelskammer mit einer Begutachtung beauftragt, die in die Entscheidung einbezogen wird. Noch recht gelassen geht Bavaria-Geschäftsführer Jörg Wiemann mit dem Thema um. „Seit letzter Woche sind wir informiert und widmen uns nun der Stellungnahme. Dazu wollen wir uns über mögliche rechtliche Folgen beraten lassen.“ Hinter dem Vorgehen der Fitnesskette sieht der Wiemann eine pauschale Masche. „Die Dinge werden überspitzt dargestellt, damit sie sich schlimmer anhören. Wir machen unsere Arbeit anscheinend gut.“

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