Kanuverbot auf der Wiesent: Ist der Tourismus in Gefahr?

30.5.2019, 16:00 Uhr
Kanuverbot auf der Wiesent: Ist der Tourismus in Gefahr?

© Archivfoto: Ralf Rödel

150 Schulkinder haben eine Tour mit dem Kanu gebucht. Auf der Wiesent wollten sie in den nächsten Tagen von Muggendorf nach Streitberg paddeln und dort ihre Zeit in der Jugendherberge verbringen. Doch daraus wird nichts, sagt Martin Maier. Seit 1993 bietet er mit seiner Firma Aktiv Reisen Einheimischen wie Touristen an, die Fränkische Schweiz sportlich zu erkunden – auch mit dem Kanu. Maier ist einer von insgesamt drei gewerblichen Kanu-Verleihern in der Fränkischen Schweiz und ihr Sprecher. In seinem Büro klingelt seit Montag unentwegt das Telefon, melden sich verunsicherte Touristen per E-Mail. So beschreibt er die Situation.

Zu tun hat das mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Vom 1. bis 15. Juni hat es gewerblichen Kanu-Verleihern verboten, den neun Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen der Einstiegsstelle Muggendorf/Beru und der Ausstiegsstelle Ebermannstadt zu befahren. Das Gericht hat damit auf einen Eilantrag vom Bund Naturschutz (BN) reagiert. Die Naturschützer sehen den Eisvogel in Gefahr. Der brütet gerade. Er werde von ungeübten Kanuten aufgeschreckt, argumentieren die Naturschützer. Das Gericht begründet damit das zweiwöchige Verbot.

Ist der Tourismus in Gefahr?

Sandra Schneider, Leiterin der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz, schüttelt aus mehreren Gründen den Kopf. Zum einen befürchtet sie negative Auswirkungen auf den Tourismus. "Die Gäste, die wegen der Kanufahrt kommen wollten, gehen dann woanders hin." Von den Kanu-Touristen profitierten auch Gasthäuser, Herbergen oder Tankstellen.

Unverständlich ist für Schneider das Verhalten des BN. "So etwas habe ich noch nie erlebt", sagt sie. In einem Gespräch mit allen Beteiligten habe der BN zugesichert, den Kanubetrieb, wie vom Landratsamt 2018 genehmigt, vom 1. Mai bis 30. September zu akzeptieren. Schließlich habe das Amt eine Verträglichkeitsprüfung zugesichert und 2018 Gutachten in Auftrag gegeben. "Diese gehen sogar über die Leistung einer Verträglichkeitsprüfung hinaus", heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Kanuverbot auf der Wiesent: Ist der Tourismus in Gefahr?

© Foto: Roland Huber

Die Prüfung soll bis 2019 abgeschlossen und Basis für ein Konzept sein, wie sich Kanubetrieb und Natur besser vertragen. "Bis dahin wurde eine Schifffahrtsgenehmigung mit etlichen Einschränkungen nach bestem Wissen und Gewissen erteilt", so das Landratsamt. Landrat Hermann Ulm (CSU) betont in der Stellungnahme, dass ihm "das Gleichgewicht zwischen Natur und Umweltschutz auf der einen Seite und Tourismus und Freizeitgestaltung auf der anderen Seite besonders wichtig" sei.

Im April 2019 hat der BN Klage gegen die Genehmigung 2018 für den Kanuverleih eingereicht. Für Schneider unverständlich. "Nach dem gefundenen Kompromiss war ich mehr als überrascht davon." Tourismus und Naturschutz seien ein Themenfeld mit vielen Berührungspunkten. Es sei eine Stilfrage, zusammenzuarbeiten. "Aber so ist das leider bei uns im Landkreis Forchheim", so Schneider. Das kenne sie aus anderen Landkreisen, für die die Zentrale zuständig ist, nicht.

BN: Amt handelt gesetzeswidrig

Diese Darstellung sei "falsch", sagt Ulrich Buchholz, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Forchheim. "In einem informellen Gespräch hat das Landratsamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwar in Aussicht gestellt, wir haben uns eine Klage aber offen gehalten." Der BN stellt fest, dass das Landratsamt gesetzeswidrig handele. "Ein kommerzielles Paddeln ohne vorherige Verträglichkeitsprüfung ist nicht rechtens", sagt Buchholz. Der BN habe das Landratsamt über mehrere Jahre darauf aufmerksam gemacht, doch es sei nichts geschehen.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth stützt diese Position der Naturschützer. Im Beschluss zum zweiwöchigen Fahrverbot heißt es: "Von Gesetzes wegen muss eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden, bevor die Genehmigung erteilt wird." Das hat das Landratsamt versäumt. Der betroffene Flussabschnitt der Wiesent liegt in dem naturrechtlich geschützten "Natura-2000"-Gebiet. Die Europäische Union will damit wildlebende heimische Pflanzen und Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum schützen. Natura 2000 beinhaltet auch Vogelschutzgebiete.

Ungünstiger Zeitpunkt für die Verleiher

Kanuverleiher Maier stört sich an dem Zeitpunkt der BN-Klage. "Wir haben bereits Personal eingestellt, erste Touren reserviert. Die Klage macht uns das Leben extrem schwer." 40 bis 50 Mitarbeiter beschäftigten die Verleiher während der Saison, knapp 20 auch über die kühlen Monate, schätzt Maier. Die Klage von April hatte zur Folge, dass die drei im Landkreis ansässigen Betriebe ab 1. Mai keine Kanus mehr verleihen durften. Das Landratsamt hebelte diesen Status mit einem sogenannten Sofortvollzug am 7. Mai auf und ermöglichte somit den Verleih wieder. Dagegen hat der BN den jetzt erfolgreichen Eilantrag gestellt. 

Die Sperrung der neun Flusskilometer bis zum 15. Juni treffe die Verleiher doppelt, so Maier. Der Monat Mai sei wettertechnisch bei den Verleihern ins Wasser gefallen, ihre Hoffnung hatten sie auf die Pfingstferien gesetzt. Die sind jetzt vom Fahrverbot betroffen. Auf die restlichen schiffbaren 17 Kilometer auszuweichen, sei nicht so einfach möglich. "Für jede Teilstrecke ist eine maximale Anzahl an Booten vorgeschrieben", erklärt Maier. Spitzen sollen damit vermieden werden. "Nichts in der Fränkischen Schweiz ist reglementierter als der Kanuservice."

Kanuverleiher wollen Verbot kippen

Mit jeder Genehmigung des Landratsamtes würden die Vorschriften mit Einschränkungen verschärft. Das bestätigt auch das Landratsamt in seiner Stellungnahme. "In den letzten Jahren hat das Landratsamt eine ständige Reduzierung des Kanubetriebs erreicht", heißt es. Negative Auswirkungen auf den Eisvogel hat das Amt auf der gesamten Kanustrecke zwischen Plankenfels und Ebermannstadt bei einer Untersuchung nicht feststellen können. In vier Revieren ist der Vogel zu Hause.

Wie und ob alle Touren wie geplant auf der Wiesent stattfinden können, ist offen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes haben die Kanubetreiber Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhoben. Maier: "Wir hoffen, das Verbot zu kippen."

Der BN setzt sich weiter für einen Saisonstart nach dem 15. Juni ein, um dem Eisvogel eine Brut in ungestörter Umgebung zu ermöglichen. Für Ende Juni sieht das Gericht ein Gespräch mit allen Beteiligten vor. "Wenn möglich, um eine einvernehmliche Lösung zu finden", schreibt das Gericht. Ausgang? Ungewiss.

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