Vor allem Lkw sorgen für Ärger

Kein Lichtblick für die Pretzfelder Ortsdurchfahrt

28.9.2021, 16:30 Uhr
Der Abschnitt zwischen der Hauptstraße und dem Ortsausgang der Egloffsteiner Straße: Viele Anwohner müssen mit der Lautstärke (vor allem von Schotter-Lastern) und Erderschütterungen leben.  

© Athina Tsimplostefanaki Der Abschnitt zwischen der Hauptstraße und dem Ortsausgang der Egloffsteiner Straße: Viele Anwohner müssen mit der Lautstärke (vor allem von Schotter-Lastern) und Erderschütterungen leben.  

„Die Straßen sind für das Verkehrsaufkommen nicht gebaut worden“, sagt eine Anwohnerin. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen der Hauptstraße und dem Ortsausgang der Egloffsteiner Straße. Die Anwohnerin macht als ein Problem die Schotter-Lkw aus, die zum Steinbruch fahren. Sie selbst habe beobachtet, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen komme.

Auf Höhe der Brauerei Nikl überqueren Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße. Seien Lkw zu schnell unterwegs, müssten sie eine Vollbremsung hinlegen, damit die Passanten über die Straße gehen können. Hinzu kommt für die Anwohner die Belästigung durch Lärm und Abgase: „Wenn die Laster vorbeifahren, klappern sogar die Gläser.“

Deutlich sichtbare Schäden: "Wenn die Straße nicht gemacht wird, hat das alles keinen Sinn", sagt eine Anwohnerin.   

Deutlich sichtbare Schäden: "Wenn die Straße nicht gemacht wird, hat das alles keinen Sinn", sagt eine Anwohnerin.    © Athina Tsimplostefanaki

Die Straße weist bereits Schäden auf, die der Situation noch einmal einen besonderen Stellenwert geben: „Wenn die Straße nicht gemacht wird, hat das alles keinen Sinn“, sagt die Anwohnerin. Sie hat sich deshalb bereits an das Landratsamt und das Staatliche Bauamt in Bamberg gewandt, weil es sich bei der Egloffsteiner Straße um die Staatsstraße 2260 handelt. „Wir sind da gar nicht beteiligt“, sagt Landratsamts-Pressesprecher Holger Strehl.

Das Staatliche Bauamt sieht unterdessen eine geteilte Zuständigkeit. Tempolimits und Durchfahrbote, wie sie von den Anwohnern gefordert werden, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bauamts. „Nur die Straßenverkehrsbehörden können bestimmte Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“, erklärt Bauamts-Pressesprecherin Sabrina Hörl. Dem Lärm und Abgasbelastung müsse laut ihr durch städtebauliche Entwicklungen entgegnet werden.

Auch Blitzer oder Geschwindigkeitsmessgeräte könnten nicht vom Bauamt aufgestellt werden, hier könnten Kommunen selbst tätig werden, da es sich um eine polizeiliche Maßnahme handle. Auch eine Tonnagebeschränkung, die die Durchfahrt nur für Lkw unter einem bestimmten Gewicht erlaube, sei Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

Bei eventuell angedachten baulichen Maßnahmen muss Hörl enttäuschen: „Der benannte Streckenzug ist ausreichend standfest und befahrbar“, erklärt sie. Auftretende Schäden würden im Rahmen von turnusmäßigen Instandhaltungsarbeiten behoben werden. Einen Termin für eine umfassende Straßenbelagserneuerung könne sie nicht mitteilen. „Oftmals stehen Ertüchtigungen von Streckenabschnitten in Konkurrenz zu anderen noch dringenderen Maßnahmen an Staatsstraßen mit deutlich mehr Verkehrsaufkommen oder akuten verkehrssicherheitstechnischen Mängeln“, so Hörl.

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