Kindergarten-Erweiterung: So soll der Umbau aussehen

4.7.2019, 06:00 Uhr
Kindergarten-Erweiterung: So soll der Umbau aussehen

© Foto: Dagmar Niemann

  Die Kindertagesstätte Effeltrich ist im Jahre 2012 neu gebaut worden. Heuer werden dort 96 Kinder von 14 geschulten Kräften und einer Praktikantin betreut. Es gibt drei Kindergarten- und zwei Krippen-Gruppen.

Aus Platzgründen ist den zwölf Kindern der dritten Kindergartengruppe vorübergehend die Turnhalle der Einrichtung als Gruppenraum zugeteilt worden. Dafür musste eine Sondererlaubnis der Fachaufsicht des Landratsamtes eingeholt werden, die am 1. September 2020 ausläuft. Bis dahin muss das Kita-Gebäude so erweitert werden, dass die drei Kindergarten- und zwei Krippen-Gruppen dort vorschriftsgemäß untergebracht sind und die Turnhalle wieder als Mehrzweckraum zur Verfügung steht.

So sieht der Plan des Architekten aus

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates erläuterte Dieter Nitsche vom Architekturbüro Format4 (Bamberg) seinen Plan für die Erweiterung des Kita-Gebäudes: Links vom Haupteingang könnte die zurzeit noch begrünte Fläche zwischen Parkplatz und Kita so einbezogen werden, dass der dortige rechte Winkel zum Anbau eines rechteckigen Gebäudeteiles genutzt wird. Damit hätte man dann ausreichend Platz für einen zweiten Krippen-Gruppenraum nebst Ruheraum und Toiletten; beides könnte dem bestehenden Krippenraum problemlos angegliedert werden.

Nach einer groben Kostenberechnung würden für diesen Anbau rund 478 000 Euro anfallen. Davon hätte die Gemeinde etwa 167 000 Euro selbst zu tragen, da das Projekt ansonsten, dank der FAG-Förderung (kommunaler Finanzausgleich je nach Finanzkraft der Gemeinde) und der staatlichen "Kinderbetreuungsfinanzierung", mit Zuschüssen von zirka 311 000 Euro rechnen könnte.

Innenhof soll zum Speisesaal werden

Bürgermeisterin Kathrin Heimann kam dann auf einen Vorschlag des Kindergartenteams zur Essensausgabe zu sprechen. Zurzeit werden mittags täglich zwischen 50 und 60 Kinder versorgt. Die Zahl ist seit 2017 deutlich gestiegen. Bisher findet die Essensausgabe in den verschiedenen Gruppenräumen statt. Das ist umständlich und macht großen Reinigungsaufwand erforderlich. Deshalb erscheint es sinnvoll, beim Umbau auch gleich einen Speiseraum zu schaffen.

Dieter Nitsche zufolge könnte der schon vorhandene Innenhof entsprechend umgebaut werden. Er sagte zu, in der nächsten Gemeinderatssitzung eine genaue Kostenberechnung für die Erweiterungs- und Umbauarbeiten vorzulegen, damit diese noch im August 2019 eingereicht werden können. Der Gemeinderat nahm die bisherigen Planungen sowie die Idee eines Speiseraumes zustimmend zur Kenntnis.

Die Kindergartenleiterinnen Elisabeth Anderl und Angelique Wuttke erläuterten den Gemeinderäten dann, welche Änderungen sie für die Kindertagesstättensatzung vorgesehen haben. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Punkte: Falls nicht genug Kita-Plätze zur Verfügung stehen, dürfen Kinder, die im folgenden Jahr schulpflichtig werden oder die vom Schulbesuch zurückgestellt sind, nicht abgewiesen werden.

Pro Jahr sind 30 "Schließtage" und fünf Tage Fortbildung für die Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Am Freitag ist die Kita nur von 7 bis 16 Uhr geöffnet. Erhält das Kind zu Hause Medikamente, muss das in der Kita gemeldet werden. Für Verlust oder Beschädigung von Garderobe, Brillen, Spielsachen oder Ähnlichem wird keine Haftung übernommen. Die neue Satzung wurde einstimmig beschlossen; sie tritt am 1. September 2019 in Kraft.

Gebühren werden leicht erhöht

Des Weiteren wurde eine Änderung der Gebührenordnung vorgeschlagen. Um den Kostenaufwand der Gemeinde für die Kita ein wenig abzumildern, wurde eine moderate Erhöhung der Gebühren um drei bis vier Euro beschlossen. Die Höhe der Gebühren ist gestaffelt je nach Nutzungsdauer pro Tag. Eine Nutzungsdauer von vier bis fünf Stunden wird in Zukunft 105 Euro pro Monat kosten, eine fünf- bis sechsstündige Nutzung 111 Euro, usw. bis zu einer neun- bis zehnstündigen Nutzung, für die 148 Euro zu zahlen sind. Der Staat leistet neuerdings einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro zum Elternbeitrag für Kinder in Kita-Einrichtungen ab dem vierten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Das soll zur Entlastung der Familien beitragen.

Die Krippengebühren der Kita bleiben wie sie sind. Pro Kind, gleichgültig ob in der Krippe oder im Kindergarten, ist dann noch ein sogenanntes Spielgeld von fünf Euro pro Monat zu zahlen; es wird für kleinere Anschaffungen verwendet. Die neue Gebührenordnung tritt ebenfalls zum 1. September 2019 in Kraft.

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