Landratsamt entkräftet Vorwürfe

Knappe Zustimmung für ein umstrittenes Bauvorhaben in Heroldsbach

23.10.2021, 11:50 Uhr
Das Einvernehmen des Heroldsbacher Gemeinderats für das Bauvorhaben im Steigweg wurde mit 5:4 Stimmen erteilt.

© Ralf Rödel Das Einvernehmen des Heroldsbacher Gemeinderats für das Bauvorhaben im Steigweg wurde mit 5:4 Stimmen erteilt.

Während es den Gemeinderäten vor allem um planerische Probleme des angedachten neuen Mehrfamilienhauses ging, regte sich unter den Anwohnern auch Widerstand gegen die Antragssteller selbst – weil das Baugrundstück Mitarbeitern der Kommune gehört. Die Anwohner befürchteten, dass es sich um einen Fall von Befangenheit beziehungsweise einen möglichen Interessenkonflikt handeln könnte. Der Vorwurf: Die Grundstücksbesitzer könnten als Gemeindemitarbeiter ihr eigenes Projekt in der Vorbereitung unangemessen begünstigen.

Diesen Vorwurf aber kann man im Landratsamt nicht gelten lassen: Zwar kann Rechtsexperte Frithjof Dier, Chef der Kommunalaufsicht, die Bedenken der Anwohner "grundsätzlich schon nachvollziehen". Aber: "Von Befangenheit kann man hier gar nicht reden – befangen kann nur jemand sein, der die Entscheidungen trifft." Und die, so Dier, treffe eben nur der Gemeinderat sowie die Genehmigungsbehörde am Landratsamt. "Es ist ja schließlich einem Gemeindemitarbeiter nicht verboten, in der eigenen Gemeinde zu bauen beziehungsweise einen ordentlichen Bauantrag zu stellen." Was in diesem Fall auch so geschehen sei.

Ähnlich äußerte sich Bürgermeister Benedikt Graf von Bentzel (CSU) im Vorfeld der Bauausschusssitzung auf NN-Nachfrage: "Der Antragssteller beabsichtigt ein Mehrfamilienhaus zu errichten und hat hierfür einen entsprechenden Bauantrag eingereicht, welcher von dem Bau-, Strom- und Umweltausschuss zu behandeln ist und in Folge an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet wird."

Das Bauleitverfahren sei seit dem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat im Juli 2021 auch von weiteren Kollegen der Gemeindeverwaltung sowie von einem externen Berater begleitet worden – "allesamt ohne Verantwortung und Entscheidungsbefugnis. Kein Mitarbeiter der Verwaltung hat hier entscheidungsbefugte Einflussnahme", so von Bentzel.

Das gelte auch für die noch offene Frage, ob für die Bebauung eine Änderung des Flächennutzungsplans überhaupt erforderlich sei. Die Begründung mitsamt dem Umweltbericht hierfür hätten nicht Gemeindemitarbeiter zu verantworten oder zu entscheiden, sondern "alleinig der Gemeinderat", so der Bürgermeister.

So sieht das Bauvorhaben aus

Die Pläne des Antragstellers im Baugebiet Steigäcker bestehen darin, ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten und vier Single-Wohnungen zu realisieren. Demnach soll die bebaute Grundfläche 18,49 Meter auf 16,24 Meter betragen. Das Gebäude soll mit einem Flachdach geplant werden und zwei Vollgeschosse mit zurückversetztem Penthouse enthalten. Das Gebäude soll 0,83 Meter unter der Firsthöhe der bestehenden Wohnbebauung (Steigweg 22) und insoweit auch unter den Firsthöhen der Umgebungsbebauung liegen. 16 Parkplätze müssen vorgehalten werden.

Im Bauausschuss betonte Bürgermeister von Bentzel, dass es sich hier um ein Thema handele, welches nicht unumstritten sei. Heute gehe es darum, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, so von Bentzel. Bei der Diskussion konnten sich Befürworter und Gegner des Projekts positionieren: Michael Hümmer (FW) hielt das Bauvorhaben aufgrund der Dimension für nicht genehmigungsfähig. In der Umgebung gebe es nur Einfamilienwohnhäuser mit ausgebauten Dachgeschossen. Seiner Meinung nach füge sich das Neubauprojekt nicht in die umliegende Bebauung ein.

Unter den CSU-Ausschussmitgliedern gab es unterschiedliche Meinungen: Während Martin Langmar dem Neubauprojekt durchaus etwas Positives abgewinnen konnte, konnte sich Thorsten Neubauer – wie Hümmer – zwar mit dem Bauprojekt an sich, jedoch nicht mit der Dimension anfreunden. Elfie Sesser (SPD) sagte, dass, auch wenn von der rechtlichen Seite her alles in Ordnung sei, ihr "Bauchgefühl" ihr sage, dass das Projekt "zu umfangreich" sei. "Wir wollen ja eine Nachverdichtung; hier haben wir es aber übertrieben", fügte Hümmer an.

Bei der Abstimmung wurde das gemeindliche Einvernehmen knapp mit 5:4 Stimmen erteilt. Sesser, Hümmer, Neubauer und Eugen Gößwein (FWOe) stimmten dagegen. Die Mitarbeiter-als-Bauherr-Frage, spielte im Rahmen der Diskussion im Bauausschuss nur eine untergeordnete Rolle. "Warum sollten Angestellte aus der Verwaltung – wenn alle Regularien eingehalten sind – keine Bauprojekte realisieren dürfen?", fragte ein Zuhörer am Rande der Sitzung. Das entsprach auch dem Tenor aus dem Landratsamt: Verwaltungsmitarbeiter würden behandelt wie alle anderen Baubewerber auch, es werde nicht mit zweierlei Maß gemessen.

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