Ab 11. Oktober

Kostenpflichtige Corona-Tests: Darauf müssen sich Impfunwillige im Kreis Forchheim einstellen

10.10.2021, 14:00 Uhr
Ab 11. Oktober ändert sich einiges in Sachen Corona-Schnelltests im Freistaat.

© Medien Service Mueller I Oliver Mueller via www.imago-images.de Ab 11. Oktober ändert sich einiges in Sachen Corona-Schnelltests im Freistaat.

Kann man sich in den beiden Testzentren des Landkreises auch nach dem 11. Oktober testen lassen?

Ja, die Zentren in der Forchheimer Ruhalmstraße und im Pfarrzentrum St. Nikolaus in Ebermannstadt bleiben bestehen. Allerdings dürfen diese beiden Zentren kostenlose Tests ab dem 11. Oktober nur noch für bestimmte Personengruppen anbieten sowie - wie bisher - für Testungen im Auftrag des Gesundheitsamtes (sprich: Kontaktpersonen von nachgewiesenen Infektionsfällen).

Wer darf sich weiterhin kostenlos in den Testzentren testen lassen?

Zu den Ausnahmen gehören:

  • Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelung gilt vorläufig bis 31.12.2021.
  • Studierende bis vorläufig 30.11.2021.
  • Schwangere
  • Personen, die sich wegen einer medizinischen Erkrankung nicht impfen lassen können.
  • Personen, die zum Beenden einer Quarantäne einen Test brauchen.
  • In Bayern: Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Wenn die Einrichtungen nicht über eigene interne Teststellen verfügen, ist dafür ein entsprechender Nachweis der Einrichtung nötig.

Wo kann man sich kostenpflichtig testen lassen, wenn man nicht zu den Ausnahmen gehört?

In Apotheken, bei Hausärzten und in privatwirtschaftlich betriebenen Testzentren. Auch die Malteser bieten in der Hirtenbachhalle in Heroldsbach solche Tests an. Das Landratsamt weist darauf hin, dass keineswegs alle Apotheken und Ärzte im Landkreis solche Tests anbieten. Das zu tun, bleibt Apotheken und Ärzten frei überlassen.

Kann man sich in den Zentren des Landkreises auch kostenpflichtig testen lassen?

Nein, kostenpflichtige Tests dürfen kommunale Testzentren, also die Testzentren des Landkreises und die der Gemeinden, nicht anbieten. Die gemeindlichen Testzentren im Landkreis Forchheim schließen deshalb alle bis zum 11. Oktober. Die einzige Ausnahme ist das Testzentrum in Heroldsbach, das vom Malteser Hilfsdienst übernommen wird.

Was werden kostenpflichtige Tests kosten?

Dem Malteser Hilfsdienst zufolge, wird ein Antigen-Schnelltest in Heroldsbach 15 Euro kosten. Laut Landratsamt gibt es grundsätzlich keinen verbindlichen Preis, vielmehr wird das den Anbietern, also der freien Marktwirtschaft (sprich: Angebot/Nachfrage) überlassen. Grobe Richtwerte sind bisher 15 bis 20 Euro für einen Antigen-Schnelltest, Hausärzteverbände sprechen gar von bis zu 35 Euro. Ein PCR-Test dürfte deutlich mehr kosten.

Fest steht: Für alle, die sich impfen lassen könnten, aber das weiterhin nicht möchten, wird es ab 11. Oktober wesentlich schwieriger (und teurer), sich testen zu lassen, um die 3G-Regel einzuhalten.

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