Kriminelle Bande knöpft Forchheimerin 2000 Euro ab

8.10.2019, 17:06 Uhr

Die Polizei wurde nur Adil F. habhaft, der die Geldübergabe durchgeführt hatte. Nun wurde die ganze Geschichte am Amtsgericht aufgerollt. Schlüsselfigur in dem Fall ist Ahmad S., er wohnt in der Türkei und arbeitet als Schneider. Laut Aussage von Adil F. ist er ein alter Freund, sie stammen aus dem gleichen Ort in Syrien. S. hat F., der eigentlich in Lünen in Nordrhein-Westfalen wohnt, damit beauftragt, nach Forchheim zu fahren und 2000 Euro von Inaaya T. abzuholen.

Zuvor hatte eine unbekannte Frau die Forchheimerin auf Facebook angeschrieben und angeboten, bei der Flucht ihres Sohnes von Griechenland nach Deutschland zu helfen. Laut Inaaya T. gab sich die Frau als Mitarbeiterin einer humanitären Organisation aus. In ihrer Verzweiflung nahm sie das Angebot an und erhielt dann die Telefonnummer von Adil F., um ein Treffen für die Übergabe zu vereinbaren.

Selbst nach Deutschland gekommen

„Ich wusste, dass es eigentlich 5000 Euro kostet, meinen Sohn nach Deutschland zu bringen“, sagte sie im Zeugenstand. Nach der Geldübergabe sei jedoch nichts passiert, ihr Sohn sei mehrere Monate später völlig unabhängig von dieser Aktion nach Deutschland gekommen. Weil sie das Geld nicht mehr wiedersah, ging T. zur Polizei, die dann aufgrund der Telefonnummer wiederum Adil F. identifizierte.

Der sagte über einen Dolmetscher aus, er habe vom Betrug nichts gewusst und sehe sich ebenfalls als Opfer seines Freundes Ahmad. Der habe ihn beauftragt, nach Forchheim zu fahren und das Geld abzuholen. Warum Ahmad ausgerechnet ihn ausgewählt haben sollte, darauf hatte F. keine Antwort. „Vielleicht weil ich so ein netter Kerl bin“, sagte er. Im Anschluss habe er das Geld an Ahmad S. weitergeleitet. Eigentlich dachte er, die Sache sei erledigt, bis er einen Brief von der Polizei bekam.

„Dann habe ich erst gemerkt, dass ich von Ahmad verarscht wurde“, meinte der 24-Jährige. Im Anschluss habe er Schadenswiedergutmachung betreiben wollen und mehrfach mit Inaaya T. telefoniert. Geld wurde jedoch nicht zurück überwiesen.

Die Verhandlung war durch das Dolmetschen von großen Unruhen geprägt, mehrfach wollten sich Zuschauer einschalten und eine falsche Übersetzung ankreiden. Richterin Silke Schneider unterband das. „Es gibt hier keine Diskussionen zwischen Dolmetscher, Angeklagten und Zuhörern“, sagte sie.

Die anwesende Staatsanwältin nahm F. seine Unwissenheit nicht ab. „Ich kann das alles überhaupt nicht glauben“, erklärte sie in ihrem Plädoyer. Sie forderte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von 18 Monaten, begründet durch den hohen entstandenen Schaden, die kriminelle Energie und die Ausnutzung von Inaaya T.s Notsituation. Adil F.s Anwalt sah das anders: Er beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. „Er hat hier glaubhaft versichert, dass er keine Ahnung davon hatte, was passiert.“

Die Schilderungen waren nicht glaubhaft genug für Richterin Schneider und ihre beiden Schöffen. Sie verurteilten F. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Außerdem werden die 2000 Euro eingezogen, er muss 130 Stunden an gemeinnütziger Arbeit absolvieren und trägt die Kosten des Verfahrens.

Keine Kommentare