Kuh qualvoll misshandelt: Landwirt aus Region Forchheim vor Gericht

19.2.2020, 10:33 Uhr
Der Landwirt aus dem Landkreis stand bereits mehrfach vor Gericht.

© Rolf Vennenbernd/dpa Der Landwirt aus dem Landkreis stand bereits mehrfach vor Gericht.

Im Milchvieh-Betrieb des Angeklagten litt seit Ende Dezember 2018 eine Kuh an einer "akut bis chronisch verlaufenden Euterentzündung, die als fieberhafte Allgemeinerkrankung mit einem schmerzhaften, geröteten und geschwollenen Euterviertel verbunden war", so die Anklageschrift. Durch die starken Schmerzen soll die Kuh festgelegen haben wodurch sich an mehreren Stellen Druckgeschwüre gebildet haben, heißt es im Gutachten.

Richterin Silke Schneider verlangte von Stefan K. ihr zu schildern, wie es zu derartigen Wundstellen kommen konnte, ohne dass es dem Landwirt aufgefallen sei. "Um Weihnachten rum ist mir aufgefallen, dass die Kuh Fieber und eine Euterentzündung hat. Ich habe den Tierarzt gerufen, der die Kuh mehrfach behandelt hat. Die Entzündung ging zurück und die Kuh hat gefressen und war mobil. Der Tierarzt meinte dann, dass es der Kuh gut geht und man erst mal nichts mehr machen muss. Es waren auch Anfang Januar zwei andere Tierärzte in meinem Betrieb wegen anderen Angelegenheiten, denen auch nicht aufgefallen ist, dass die Kuh krank ist. Am 14. Januar habe ich abends schon gemerkt, dass die Kuh sich wieder schwer tat beim Aufstehen und habe am 15. Januar die Tierärztin gerufen, die das Tier wegen der langen Vorbehandlung und Schwere der Krankheit dann eingeschläfert hat", berichtet der Angeklagte.

Die Richterin wird schärfer im Ton: "Erzählen Sie keinen Schmarrn."

Richterin Silke Schneider wurde daraufhin schärfer im Ton: "Mir liegen hier Bilder und das Gutachten vor. Ich bin keine Tierärztin, aber selbst ich sehe, dass solche Stellen nicht von einem Tag auf den anderen entstehen, erzählen Sie keinen Schmarrn. Die Stellen durch das Festliegen sind, laut Gutachten, sieben bis zehn Tage alt, das muss ihnen aufgefallen sein."

Zudem betonte die Richterin mehrfach, dass Stefan K. nicht das erste Mal wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht stehe. Bereits vier Einträge listet das Bundeszentralregister den Angeklagten mit Verstößen. Die zuständigen Tierärzte hatten durch die Vorstrafen ein besonderes Augenmerk auf den Angeklagten und ihm bereits Auflagen gemacht.

"Das darf eigentlich nicht sein"

Nach dem Vorfall Anfang 2019 wurden mehrere Kontrollen durchgeführt, die keine Beanstandungen ergaben. Der Amtstierarzt, der als Zeuge geladen war, beschrieb die Zustände im Stall deutlich: "Ich habe mir die Zahlen nochmal angesehen. Durchschnittlich sterben in solchen Betrieben fünf bis zehn Prozent aller Kälber pro Jahr. Im Betrieb von Herrn K. waren es 2018 und 2019 über 40 Prozent. Das darf eigentlich nicht sein. Zwar gab es im letzten Jahr keine Beanstandungen, auffällig ist jedoch, dass Herr K. die Tiere deutlich früher zum Schlachten bringt. Wir haben schon alle möglichen Auflagen zur Verbesserung gegeben, aber meiner Meinung nach ist so was keine Verwaltungssache. Der Landwirt muss selbst das Interesse haben, sich gut um seine Tiere zu kümmern und Eigeninitiative zeigen, das sehe ich bei Herrn K. leider nicht."

Die zweite Zeugin, die das Tier Mitte Januar 2019 eingeschläfert hat, konnte sich nicht konkret an Gespräche zwischen ihr und dem Angeklagten erinnern. In ihren Aufzeichnungen hätte sie keine Notizen zu den genannten Wundstellen gefunden. "Ich habe das Tier am 15. Januar eingeschläfert, da es über 40 Grad Fieber hatte, die Lunge nicht in Ordnung war und es bereits eine lange Vorbehandlung hinter sich hatte", so die Tierärztin.

Verteidiger will Mandanten vor einer "Katastrophe" schützen

Die Staatsanwältin Lea Klautke äußerte nach der Zeugenvernehmung: "Einem besonnenen, gewissenhaften Landwirt hätte es auffallen müssen. Sie sind einschlägig vorbestraft und es ist wahrscheinlich, dass solche erheblichen Verstöße in Zukunft wieder vorkommen, weshalb ich ein Haltungsverbot für nötig erachte." Auch Richterin Silke Schneider erwähnte das Haltungsverbot während der Verhandlung mehrmals.

Verteidiger Andreas Dräger zweifelte das Gutachten an und betonte, dass auch mehreren Tierärzten, die in der Zwischenzeit den Betrieb besucht hatten, das Tier nicht aufgefallen war.

"Ich beantrage einen Freispruch. Sollte es jedoch zu einer Verurteilung kommen, möchte ich betonen, dass ein Haltungsverbot einem Berufsverbot und somit zu einer Katastrophe führen würde, da die Familie von dem Betrieb abhängig ist", so Andreas Dräger. Stefan K. betonte am Ende der Verhandlung: "Mir tut es wirklich leid um die Kuh, ich habe zu jedem Tier am Hof eine Bindung."

Geld für das Tierheim

Richterin Silke Schneider verurteilte Stefan K. wegen quälerischer Tiermisshandlung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er muss 1000 Euro an den Tierschutzverein Forchheim zahlen. "Ich glaube Ihnen nicht, dass es Ihnen nicht aufgefallen ist, außerdem sind Sie einschlägig vorbestraft. Ein Halteverbot würde zu einem Berufsverbot führen, das wäre ein schwerer Schlag und ich denke die Bewährungsstrafe baut erst mal genug Druck auf. Sie sollten sich allerdings selbst die Frage stellen, ob Sie den Betrieb noch weiterführen sollten", begründet die Richterin ihr Urteil.