Kurz vor Weihnachten: Amt wirft junge Familie aus Wohnung

18.12.2019, 05:26 Uhr
Kurz vor Weihnachten: Amt wirft junge Familie aus Wohnung

  Der Grund: Das Landratsamt, genauer: die Bauaufsicht des Landkreises, hat die Eigentumswohnung von Stefan S. aus Gründen des Brandschutzes für unbewohnbar erklärt und die Familie unter Androhung eines Zwangsgeldes hinauskomplimentiert.

Die Sache hat eine lange Vorgeschichte, bei der bloß eines klar ist: Die seit 2015 im Dachgeschoss wohnende Familie hat die Wohnung vom Vorbesitzer in Treu und Glauben gekauft und zu keinem Zeitpunkt erkennen können, dass die Wohnung im ursprünglich als Stau-und Trockenraum gedachten Dachgeschoss niemals hätte ausgebaut werden dürfen, dass die Wohnung also im juristischen Sinn ein Schwarzbau ist. Laut Stefan S. ist die Wohnung auch in der Teilungserklärung des Mehrfamilienhauses – in dem dreiteiligen Haus gibt es Erdgeschoss, 1. und 2. Stock sowie das Dachgeschoss, insgesamt gibt es 20 Eigentumswohnungen – verzeichnet, ist also eindeutig als Wohnraum ausgewiesen.

Begonnen hat das Unheil für die Familie nach einer Besichtigung durch einen Gutachter, der eine Dachsanierung prüfen sollte und dabei feststellte, dass das Dach die Anforderungen des Brandschutzes nicht erfüllt. Das wiederum nahm das mit der Hausverwaltung beauftragte Immobilien-Verwaltungsunternehmen Vegis mit Niederlassungssitz in Erlangen zum Anlass, die Bauaufsicht um eine Prüfung zu bitten. Diese erkannte weitere Mängel, wie das Fehlen eines zweiten Fluchtweges sowie bauliche Mängel im Treppenhaus als erstem Fluchtweg und kündigte im August 2019 ein Nutzungsverbot an. Am 12. Dezember kam dann die Aufforderung, die Wohnung unverzüglich zu räumen, andernfalls auch noch ein Zwangsgeld fällig werde.

Aus allen Wolken gefallen

Der Wohnungseigentümer, der bereits bei der ersten Begutachtung aus allen Wolken fiel, hoffte nun, zusammen mit der Hausverwaltung einen Weg zu finden, der die zumindest befristete Weiternutzung der Wohnung durch die Herstellung eines zweiten Fluchtweges ermöglicht. Dazu bedürfte es einer Außentreppe, also eines Stahlgerüstes, das bis ins Dachgeschoss reicht. "Doch die Hausverwaltung ist untätig geblieben", klagt Stefan S., "schlimmer noch, sie mobilisiert die anderen Eigentümer gegen die Dachgeschoss-Bewohner."

Die Vegis, um eine Stellungnahme gebeten, ziert sich, obwohl sie weder für die baulichen Mängel in Sachen Brandschutz verantwortlich gemacht werden kann noch für die Entscheidung der Bauaufsicht. Ihre Auskunft gegenüber Stefan S. lautet nach dessen Darstellung: Wir sind dafür nicht zuständig, das müssen die Eigentümer unter sich ausmachen – auch was die Kostenaufteilung für zusätzlichen Brandschutz angeht. Eine Stellungnahme der Vegis zu der Angelegenheit war jedenfalls nicht zu erhalten – "wir geben grundsätzlich keine Auskünfte", so ein Mitarbeiter am Telefon.

Ob in einer für den 9. Januar anberaumten Eigentümerversammlung eine für Stefan S. befriedigende Lösung gefunden werden kann, erscheint selbst ihm unwahrscheinlich. Seine Anfrage bei Bürgermeister Heinz Richter um eine – zumindest vorübergehend nutzbare – Wohnung konnte kurzfristig nicht beantwortet werden. Da auch eine In-Haus-Lösung der Brandschutzproblematik aus baulichen Gründen nicht möglich erscheint, ist Stefan S. erst einmal die Hoffnung auf eine gütliche Lösung abhanden gekommen.

Nun bleibt offenbar nur noch der Rechtsweg in Form einer Klage gegen den Vorbesitzer, dem, wie er sagt, bekannt gewesen sein müsste, dass auch nach der Grundsanierung und dem Umbau des Hauses 2009 eine Dachgeschosswohnung nicht genehmigungsfähig gewesen sei. Das aber gilt es alles erst einmal zu beweisen.

So viel jedenfalls ist sicher: Weihnachten 2019 wird für Stefan S. und seine Familie erst einmal kein friedvolles Fest werden.

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