Kurzer Prozess: Mit dem Auto "Donuts" gemalt

5.4.2021, 17:47 Uhr
Kurzer Prozess: Mit dem Auto

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Abends nach der Arbeit eine Runde laufen. Sich entspannen. An jenem Donnerstag im November will Matthias genau das. Der 22-jährige Mann, der natürlich ganz anders heißt, hat sein Auto dazu vor dem Sportgelände des 1. FC Eschenau abgestellt. Als Matthias um kurz vor 20 Uhr zurückkehrt, da kann er gerade noch sehen, wie ein BMW auf dem Schotter-Parkplatz eine Menge Staub aufwirbelt und mit durchdrehenden Reifen auf der B 2 davonrast.

Jede Menge Dreck und Steine

Die böse Überraschung erlebt Matthias dann, als er nachsehen will, ob sein Fahrzeug etwas abbekommen hat. Die ganze Karosserie ist voller Dreck und Steinchen. Einige der aufgewirbelten Schotterstücke haben den Lack an der Front des Wagens beschädigt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht von einem Sachschaden von rund 5000 Euro aus.

Dem Parkplatz-Rowdy geht es aber weniger darum, irgendwelche Schäden anzurichten. Er möchte mit seinem fahrbaren Untersatz nur einige "Donuts" in den Untergrund "malen". Dazu braucht es einen Heckantrieb, einige Pferdestärken und etwas Geschick mit Gaspedal, Kupplung und Handbremse. Die Vorderräder bewegen sich dabei kaum von der Stelle, die Hinterräder drehen planmäßig durch.

Heraus kommen einige Kringel, die bei Draufsicht tatsächlich an die Form des Schmalzgebäcks erinnern. Nachdem der junge Mann sein "Kunstwerk" hinterlassen hat, hat er das Weite gesucht. Weshalb er sich nun vor dem Amtsgericht Forchheim dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellen musste.

Von dem Verfahren vor Jugendrichter Peter Neller hätte man beinahe nichts erfahren. Obwohl öffentlich verhandelt wurde. Allerdings nicht zur festgelegten Uhrzeit, sondern einige Zeit früher. Jedenfalls war der Gerichtssaal bei pünktlicher Ankunft des Berichterstatters bereits verschlossen.

Ohne Zeugen und Gutachter

Glücklicherweise erzählte Johannes Kuhn im NN-Gespräch, wie der kurze Prozess ohne jeglichen Zeugen und ohne Gutachter abgelaufen ist. Der Rechtsanwalt aus Erlangen verteidigte den 20-jährigen Angeklagten aus Forchheim.

Dem sei es weniger um die 3000 Euro Geldstrafe gegangen, auch wenn diese für den Berufsanfänger sehr schmerzhaft wäre. Vielmehr hatte man sich Sorgen wegen eines Jahres ohne Führerschein gemacht. Denn bei vielen Straftaten im Straßenverkehr ist ein befristetes Fahrverbot oder sogar eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis eine Nebenfolge. "Das hätte meinen Mandanten sehr hart getroffen", so der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Angeklagte ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen, da er für seinen Arbeitgeber täglich zu Kunden fahren muss.

Freilich sind nicht alle Fragen bis ins Letzte geklärt. Etwa ob der "Donut-Hersteller" mitbekommen hat, dass er durch sein Fahrmanöver einen Sachschaden an einem parkenden Pkw verursacht hat. Das könnte nur ein Sachverständiger ermitteln, der aber einige tausend Euro für sein Gutachten berechnen würde. Und einige Zeit dauern würde es auch, die Expertise zu bekommen.

Verfahren eingestellt

Jugendrichter Neller hatte schließlich ein Einsehen mit dem bislang unbescholtenen Angeklagten und stellte das Verfahren nach Jugendstrafrecht ein. Damit gilt der Angeklagte auch weiterhin als nicht vorbestraft. Die 3000 Euro muss er als Geldauflage, nicht als Geldstrafe, aber trotzdem zahlen. Die Summe bekommt die Arbeiterwohlfahrt Forchheim.

Das wichtigste Ergebnis aber: Der junge Mann erhält kein Fahrverbot und schon gar keinen Entzug der Fahrerlaubnis. "Der Jugendrichter wollte nicht, dass mein Mandant arbeitslos wird." Immerhin muss nicht nur die Geldauflage bezahlt, sondern auch der Sachschaden beglichen werden.