Landratsamt Forchheim gibt Tipps zu Photovoltaik

20.9.2020, 19:41 Uhr

Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim hat zur Bayerischen Klimawoche einen Energieberatungstag angeboten. Die Beraterinnen und Berater haben Tipps zur Planung, Umsetzung und Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, energieeffizientem Bauen oder zur Nutzung erneuerbarer Energien: In diesem Teil geht es um Photovoltaik.

Welche Förderung gibt es aktuell für Photovoltaikanlagen?

Frau Galster (Energie-/Fördermittelexpertin des Landratsamtes): Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage kann derzeit über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ ein zinsverbilligter Kredit in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es seit August 2019 das Bayerische PV-Speicher-Programm; zu finden unter www.EnergieBonus.Bayern.

Über dieses Förderinstrument können Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern für die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher einen Zuschuss für den Speicher beantragen. Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) ist eine Förderung zwischen 500 und 3.200 Euro möglich. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss von 200 Euro für die Installation einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge zu erhalten.

Wer im Eigenheimkontext eine PV-Anlage errichtet erhält prinzipiell eine Einspeisevergütung für Strom der nicht direkt verwendet oder gespeichert wird sondern ins Stromnetz fließt. Diese Vergütung sinkt monatlich und liegt bei Kleinanlagen (bis 10kWp) im September bei 8,77cent pro kWh.

Was ist bei der Planung einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom zu beachten?

Frau Galster: Eine gute Planung ist ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage. Zunächst ist zu prüfen, ob das Dach geeignet ist. Dabei spielen die Ausrichtung des Daches, die Dachneigung, eventuelle Verschattungsprobleme und das Alter bzw. die Statik des Daches eine Rolle. Die Größe bzw. die Leistung der Photovoltaikanlage sollte sich am jährlichen Stromverbrauch der Bewohner orientieren.

Zu beachten ist ferner, dass Photovoltaikanlagen ab 10 KWp der EEG-Umlagepflicht unterliegen. Durch die entsprechende Steuerung von elektrischen Haushaltsgeräten, wie zum Beispiel das Anschalten der Wasch- oder Spülmaschine bei Sonnenschein bzw. durch die Auswahl des richtigen Energiemanagements – mit und ohne Batteriespeicher, kann der direkte Eigenverbrauch gesteigert werden.

Die Stromkosten lassen sich somit über Jahre hinweg stabilisieren. Außerdem machen sich Anlagenbesitzer ein Stück weit unabhängig von zukünftigen Preissteigerungen der Energieversorger und leisten zudem einen Beitrag zum Klimaschutz.

nn