Landratsamt Forchheim startet Tausch- und Verschenkbörse

6.5.2020, 11:00 Uhr
Landratsamt Forchheim startet Tausch- und Verschenkbörse

© Archivbild: Orgeldinger

In den vergangenen Wochen, in denen Gebrauchtwareneinrichtungen wie Pack mer's oder Umsonstläden und auch Wertstoffhöfe sowie zum Teil die Deponie Gosberg geschlossen waren, haben viele Menschen, weil sie zu Hause waren, mehr aufgeräumt und entrümpelt als sonst. Die oft noch sehr gut erhaltenen Sachen lagern bei ihnen zu Hause, es sei denn sie haben vom Online-Angebot des Landkreises, dem Tausch- und Verschenkmarkt, Gebrauch gemacht. Die Nordbayerischen Nachrichten fragten bei Kathrin Schürr, Pressesprecherin am Landratsamt nach.

Kathrin Schürr, Pressesprecherin am Landratsamt.

Kathrin Schürr, Pressesprecherin am Landratsamt. © Ralf Rödel

Frau Schürr, wurde die Tauschbörse während der Zeit der strengen pandemiebedingten Beschränkungen mehr genutzt?

Während der letzten Wochen haben die Inserate augenscheinlich etwas zugenommen, jedoch führen wir dazu keine Statistik.

Welche Idee steckt hinter dem Online-Angebot des Tausch- und Verschenkmarkts?

Die Wiederverwendung von Gegenständen ist der Beseitigung vorzuziehen. Dies besagt nicht nur die Vernunft, sondern auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Was für den einen Müll ist, ist für den anderen ein Schmuckstück, ein günstiger nutzbarer Gegenstand oder ein Objekt zum Basteln. Statt wegzuschmeißen kann es verschenkt oder verkauft werden. Zum Beispiel über ein schwarzes Brett, Kleinanzeigen in der Zeitung oder über kommerzielle Tauschbörsen im Internet. Mit der Verschenk- und Tauschbörse bietet das Landratsamt seinen Bürgern eine nichtkommerzielle Alternative an. Die Nutzung von Verschenkbörsen, schwarzen Brettern, Kleinanzeigen und ähnlichem spart einem gegebenenfalls den Weg zum Wertstoffhof oder zum Entsorgungszentrum und man kann darüber hinaus jemanden eine Freude machen – und das Ganze kostenlos.

Kann alles, was man unentgeltlich abgeben möchte, angeboten werden oder gibt es bestimmte Einschränkungen?

Die Verschenk- und Tauschbörse ist nicht für kommerzielle Zwecke gedacht. Darüber hinaus dürfen nur Dinge eingetragen werden, die verschenkt, getauscht oder gesucht werden – jedoch keine Dienstleistungen und Gutscheine. Die Nutzung ist natürlich kostenlos. Um die Angebote und Gesuche auf einem aktuellen Stand zu halten, werden alle Einträge nach 28 Tagen gelöscht. Ein erneuter Eintrag für dasselbe Angebot oder Gesuch kann danach wieder vorgenommen werden.

Gibt es Dinge, die nicht angeboten werden dürfen?

Nicht angeboten werden dürfen Dinge, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Ebenso Artikel, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, wie Waffen, Munition, Medikamente, Lebensmittel und Tiere. Außerdem Artikel, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden sind und die die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter, verletzen, beispielsweise Raubkopien oder Plagiate.

Dürfen nur Landkreisbewohner etwas anbieten?

Die Verschenk- und Tauschbörse kann jeder nutzen. Darüber hinaus ist sie unter anderem in den Städten Erlangen, Fürth und Nürnberg verfügbar.

Wie kann ich ein Angebot einstellen?

Klicken Sie auf www.verschenkmarkt-forchheim.de anschließend auf "Inserate" und "Inserate aufgeben". Dort können Sie aus einer Rubrik und Kategorie auswählen und Ihren Gegenstand beschreiben und Fotos hochladen. Dann müssen Sie ein selbst ausgedachtes Passwort eingeben, damit Sie die Anzeige später gegebenenfalls noch bearbeiten oder löschen können. Anschließend muss noch Ihr Standort eingegeben werden, sowie Telefon und E-Mail, welche jedoch nicht veröffentlicht werden. Darüber hinaus müssen, für Online-Angebote ist das obligatorisch, die Einwilligungserklärung gelesen und abgehakt sowie ein Sicherheitscode eingegeben werden. Der Verschenkmarkt kann auch bequem über das Smartphone aufgerufen werden.

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