Landratsamt verbietet Stadt Forchheim das Öffnen des Königsbads

20.5.2020, 15:32 Uhr
Die Stadt Forchheim will an Christi Himmelfahrt das Königsbad "als reines Freibad" öffnen. Die übergerordneten Behörden sind davon offenbar nicht gerade begeistert.  

© Stadt Forchheim Die Stadt Forchheim will an Christi Himmelfahrt das Königsbad "als reines Freibad" öffnen. Die übergerordneten Behörden sind davon offenbar nicht gerade begeistert.  

"Ab dem morgigen Christi Himmelfahrtstag, den 21. Mai 2020 öffnet das Königsbad Forchheim für die Bürger*innen der Stadt und des Landkreises Forchheim. Es gelten Öffnungszeiten von 10.00 bis 19.00 Uhr", teilte die Stadt noch Mittwochmittag mit.

Und weiter: "Ein akribisch ausgearbeiteter Hygieneplan mit Haus- und Badeordnung liegt nun für die Zeit der Corona-Pandemie für die Sport- und Spielstätte Königsbad vor. Der Betrieb findet ausschließlich unter freiem Himmel statt, der Innen- und Saunabereich mit Rutschen und Duschen ist bis auf weiteres geschlossen."

Konzept überhaupt tragbar?

Der Vorstoß der Stadt zur bayernweit bislang wohl einmaligen Öffnung des Freibades sorgte aber offenbar für Unmut beim Landratsamt: Um 16 Uhr traf sich OB Kirschstein mit Landratsamts-Vertretern am Königsbad zur Begutachtung, ob das Sicherheits- und Hygienekonzept überhaupt tragbar ist. Das Ergebnis: Das Landratsamt untersagt der Stadt das Öffnen des Bads. Auch das Schwimmen des SSV entfällt.

Das Konzept der Stadt sah unter anderem vor: Personen, die im Wasser Sport treiben möchten oder ihre Kinder im Wasserspielbereich spielen lassen wollen, müssen mit Ausweispapieren nachweisen, dass sie in Stadt oder Landkreis Forchheim wohnen. Der Zugang ist auf 800 Personen beschränkt, die sich zur gleichen Zeit in der Sportstätte aufhalten dürfen (angenommener Platzbedarf je Badegast: ca. 15 m³).

Die vorgeschriebene Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern muss auf dem Parkplatz (zwischen parkenden Autos muss je eine Stellfläche freigehalten werden), im Kassenbereich Sommerkasse und auf dem gesamten Gelände der Betriebsstätte beachtet werden, entsprechende Markierungen und Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes sind zu beachten.

Akribische Vorgaben

Im Eingangsbereich stehen für alle Besucher*innen Handdesinfektionsgeräte zur Verfügung. Zugang gibt es nur über die Sommerkasse, der Haupteingang bleibt geschlossen, heißt es von Seiten der Stadt weiter. Es werden nur Tageskarten ausgegeben, keine Zeitkarten (2,5 Stunden, keine Saisonkarten. Es wird kein Zugang mit Geldwertkarten gestattet, EC-Zahlung ist nicht möglich. Jahreskartenbesitzer von Bad und Sauna haben freien Eintritt, ebenso Kinder bis fünf Jahre. Die vorhandenen Jahreskarten werden ab dem Zeitpunkt „Normalbetrieb ohne Einschränkungen“ um den Zeitpunkt der Schließung und des eingeschränkten Betriebes automatisch verlängert.

Gründliche Handhygiene

Die WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden. Da die Umkleiden geschlossen sind, sind die sogenannten „Umkleideschnecken“ im Freibereich zu benutzen, dies erfordert evtl. längere Wartezeiten. Es werden keine Ein- und Auslasscoins ausgegeben. Somit stehen keinerlei Spinde für Kleidung und Wertsachen zur Verfügung. In den Schwimmbecken gelten Zugangsbeschränkungen, auch hier muss der gebotene Abstand gewährt werden, Gruppenbildungen sind zu vermeiden.

Einbahn-Wegeregelungen an den Beckenumgängen sind ausgeschildert, die Beckenrandbereiche sind für Zuschauer gesperrt. Auch hier ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die bekannten Verhaltensregelungen mit Husten und Nies-Etikette und gründlicher Handhygiene sind auf Schildern ausgewiesen und zu beachten. Duschen ist nur im Außenbereich unter der Kaltdusche möglich. Der Badbetreiber setzt während des Betriebs regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionspläne um, die auch dem staatlichen Gesundheitsamt angezeigt wurden. Ein Biergarten mit Verkauf von Getränken ist vorhanden.

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