Landtag rollt Abschiebung einer Forchheimer Familie erneut auf

25.11.2020, 06:00 Uhr
Landtag rollt Abschiebung einer Forchheimer Familie erneut auf

© Archivfoto: Jana Schneeberg

Am 28. September wurde die Familie Beskishkin, die bis dahin in Forchheim lebte, in ihr Heimatland Ukraine abgeschoben. Seitdem kämpfen Freunde darum, dass sie wieder zurückkehren kann. Ihre Hoffnung: Die Petition, die Flüchtlingshelfer Rainer Hofmann am Tag der Abschiebung an den Petitionsausschuss des Landtags gestellt hat. Heute soll sie im Ausschuss behandelt werden.

Rückblick: Viktoriya und Denys Beskishkin flüchteten 2014 mit ihrer Tochter Anastasia aus dem Osten der Ukraine vor den beginnenden kriegerischen Auseinandersetzungen nach Deutschland. Sie fassten in Forchheim Fuß, wo 2016 ihre zweite Tochter Kira auf die Welt kam. Denys Beskishkin arbeitete bei einem Hausmeisterdienst. Tochter Anastasia hatte im September 2020 den Sprung auf das Gymnasium geschafft.

Der Antrag der Familie auf Asyl wurde nicht genehmigt. Im Februar 2020 galten das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die vor Gericht als abgeschlossen. Seitdem war die Familie ausreisepflichtig. Die Arbeitserlaubnis wurde zurückgezogen.

Schon vorher hatte Mutter Viktoriya durch ein Praktikum bei einem Altenheim in Erlangen die Weichen für einen beruflichen Neustart gestellt. Sie hätte dort im September eine Ausbildung beginnen können. Der Vertrag lag vor. Eine Ausbildungsduldung wurde aber von den Behörden abgelehnt. Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht bestätigte dies.

Hoffnung bis zuletzt

Bis zuletzt hoffte die Familie, dass sich dennoch eine Bleibeperspektive auftut. In der zentralen Ausländerbehörde in Bayreuth, die ihren Fall bearbeitete, wurde die freiwillige Ausreise und Rückkehr angesprochen. Dazu riet ihnen auch Flüchtlingshelfer Rainer Hofmann, den die Beskishkins durch die Vermittlung der Nordbayerischen Nachrichten Mitte September kennenlernten. Dann wäre die Rückkehr mit einem Arbeitsvisum möglich gewesen.

Doch war es zu spät. Bevor sie alles Nötige dafür in die Wege leiten konnten, erfolgte die Abschiebung - die Polizei kam mitten in der Nacht. Zuvor konnten Viktoriya und Denys Beskishkin einen letzten Termin bei der zentralen Ausländerbehörde nicht wahrnehmen, da die Frau krank geworden war. Wenige Tages später stand die Polizei vor der Tür.

Zehn Quadratmeter für die Familie

Fast zwei Monate lebt die Familie nun schon wieder in der Ukraine. Ihre Wohnung in Forchheim wurde längst neu vermietet. Anfangs sind sie bei Freunden in Kiew untergekommen. Inzwischen wohnen sie in einer Art Heimzimmer, zehn Quadratmeter groß, mit Gemeinschaftsküche und -toilette, in einem Außenbezirk der Hauptstadt. "Der Kontakt ist schwierig, da es dort kein Internet gibt", erklärt eine Freundin. Sie sagt auch: "Es ist schwer für sie, die Töchter können nicht in Kindergarten oder Schule, weil irgendetwas mit den Inlandspässen noch nicht stimmt, sie haben wenig Geld und wenig Perspektiven."

Die gesamte Asyl- und Abschiebegeschichte der ukrainischen Familie soll heute im Petitionsausschuss nochmals Thema sein. Im Vorhinein hat das bayerische Innenministerium eine Stellungnahme dazu abgegeben. Auch Rainer Hofmann durfte Punkte, die er als kritisch ansieht, vorab nennen. Dazu zählt für ihn auch, "dass die Familie von Seiten der Ausländerbehörde nicht erfahren hat, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung § 25 b des Aufenthaltsgesetzes hätte beantragen können." Dort heißt es sinngemäß, dass geduldete Ausländer, die in einem Haushalt mit minderjährigen Kindern leben, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und als gut integriert gelten. Die Regierung von Oberfranken erklärte dazu auf Anfrage: "Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 b AufenthG wurde auch nie beantragt."

Im Ausschuss werden die Berichterstatter Karl Straub (CSU) und Stephanie Schuhknecht (Grüne) die Zusammenfassung der Stellungnahmen zu dem Fall den übrigen Ausschussmitgliedern vortragen. Insgesamt gehören dem Ausschuss 14 Abgeordnete an: sechs von der CSU, drei von den Grünen, zwei von den Freien Wählern und je ein Mitglied von der AfD, der SPD und der FDP. Auf der Homepage heißt es: "Der Ausschuss überprüft im Rahmen seines Kontrollrechts über die Staatsregierung die beanstandeten behördlichen Entscheidungen." Ziel sei es, "Lösungen für die Probleme der Hilfe Suchenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der formellen Rechtswege zu finden."

Es ist ein Fingerzeig

"Am Ende wird der Ausschuss wahrscheinlich eine Empfehlung aussprechen", glaubt Hofmann. In welche Richtung diese weist, vermag er nicht zu sagen. Doch sei ein Schreiben, dass er vorab von Innenstaatssekretär Gerhard Eck erhalten habe, ein Fingerzeig. Dort wird erklärt, "dass sich die Ausländerbehörde bereit erklärt hat, das durch die Abschiebung hervorgerufene Einreise- und Aufenthaltsverbot angemessen zu verkürzen, sofern die Wiedereinreise mit einem Visum beabsichtigt ist."