Stellplatzdiskussion

Landwirte und Wohnmobil-Urlauber atmen auf: Übernachten auf Höfen weiterhin möglich

25.8.2021, 09:50 Uhr
Landwirte und Wohnmobil-Urlauber atmen auf: Übernachten auf Höfen weiterhin möglich

© Berny Meyer, NN

Anbieter von einzelnen Wohnmobilstellplätzen in der Region, die mit dem Verlag und Internetportal „Landvergnügen“ kooperieren, haben zusätzlich zu den Erläuterungen in den Nordbayerische Nachrichten vom vergangenen Wochenende nun auch eine schriftliche Stellungnahme von „Landvergnügen“ vorliegen, in dem es heißt, dass sich die rechtliche Situation durch eine zum 1. August in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift nicht geändert hat.

Landwirte verunsichert

Eine Onlinereportage des Bayerischen Rundfunks hatte für Verunsicherung gesorgt, denn es entstand der Eindruck, dass bereits bei der Möglichkeit, bis zu drei Wohnmobile auf einem landwirtschaftlichen Areal abzustellen, eine Baugenehmigung einzuholen wäre.

„Landvergnügen“ hat sich, wie auch die Redaktion der NN, daher ebenfalls mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau- und Verkehr in Verbindung gesetzt und um darum gebeten, den Sachverhalt zu präzisieren. Landvergnügen-Geschäftsführer Ole Schnack teilte uns nun mit, dass sich der Betreiber des Portals und damit auch die Landwirte nach den Ausführungen des Ministeriums auf der sicheren Seite befinden.

„Die Verwaltungsvorschriften unterstreichen die Zulässigkeit unseres Konzeptes, nämlich das Anbieten von Wohnmobilstellplätzen im Rahmen der Privilegien der Landwirtschaft und tragen zur Rechtssicherheit bei“, teilt Schnack unserer Redaktion mit. In ihrer Stellungnahme an die Kooperationspartner in Bayern weist „Landvergnügen“ weiter darauf hin, dass „das vorübergehende Abstellen von nicht mehr als drei Wohnmobilen, Zelten oder Wohnwagen unter das Privileg der Landwirtschaft fallen kann.“

Baugenehmigung nicht für alles

Wichtig sei hierbei nur, dass das Erscheinungsbild eines landwirtschaftlichen Betriebs erhalten bleibe und der Stellplatz nicht durchgehend von einer Person genutzt werde. Von Bedeutung für die lokalen Anbieter ist auch der Hinweis, dass eine Baugenehmigung nur notwendig werde, „wenn sich der landwirtschaftliche Betrieb im Außenbereich befindet“.

Übernachtungen bei Landwirten

Der Berliner Verlag gibt seinen Stellplatzführer seit 2014 heraus und bietet darin über 1100 Übernachtungsplätze bei Landwirten, Winzern und ähnlichen Betrieben an. Er folgt damit dem Beispiel von „France Passion“, dass bei unserem Nachbarn im Westen seit 1994 landwirtschaftliche Betriebe, in der Mehrzahl Winzer, und Wohnmobilisten aus dem In- und Ausland zusammenbringt und inzwischen mit 2050 Betrieben kooperiert.

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