Motorradclub im Landkreis Forchheim: Drogenfahrt von Berlin in die Fränkische Schweiz

9.6.2021, 11:00 Uhr
Symbolbild

© Thomas Frey, dpa-tmn Symbolbild

"Dass Ihr das alles glaubt, das verstehe ich nicht". Es ist sein großer Auftritt. Endlich kann sich Manfred den Frust von der Seele reden. Der Präsident des Motorrad-Clubs, der wie seine Mitangeklagten nur mit einem erfundenen Vornamen benannt werden soll, redet sich minutenlang in Rage. "Wenn ich hätte Drogengeschäfte machen wollen, dann wie beim letzten Mal mit 69000 Euro Gewinn innerhalb von drei Monaten. Das hier ist doch Hühnerscheiße".

Wenn man Manfred glaubt, dann ist er unverschuldet in die Drogengeschäfte seines Club-Kumpanen hineingeraten. "Ich wollte damit nichts zu tun haben. Ich hatte noch eine Bewährung offen." Ansgar habe ihm das Amphetamin eines Tages zu Hause vorbeigebracht, um es dort einzulagern. "Nach drei Wochen lag es immer noch herum." Das habe wohl an der "Scheiß-Qualität" gelegen. Man habe sich bei den Kunden schämen müssen, dafür einen Fünfer zu nehmen. "Ich habe früher Stoff mit 90 Prozent in Umlauf gebracht". Dennoch habe er dafür gesorgt, dass das Amphetamin unter die Leute gekommen sei. Er habe es einfach loswerden wollen.

Neben den "nicht geringen Mengen" an Rauschgift ist besonders das "bewaffnete Handeltreiben" das größte Problem der Angeklagten. Denn dafür kann jeder fünf Jahre Gefängnis bekommen – mindestens. So nimmt es nicht Wunder, dass versucht wird, die drei Messer kleinzureden, die man griffbereit im Fahrzeug, am Gürtel des Beifahrers und im Drogenrucksack gefunden hat.

Die einen behaupten, nichts von den mitgeführten Klingen gewusst zu haben. Die anderen berichten, sie hätten dem 46-jährigen Raschid sein Messer abgenommen. Der Marokkaner selbst erklärte, er habe immer eine Klinge dabei. Er könne auf Grund einer Zahnprothese nicht mehr so fest zubeißen und müsse sich Äpfel und andere Lebensmittel zuvor kleinschneiden.

Die Gretchenfrage wird sein, ob die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Markus Reznik dem 24-jährigen Ansgar und seinen umfassenden Aussagen glaubt. Denn nur die letzte Fahrt im Oktober 2020 ist mit handfesten Beweisen in Form weißen Pulvers in einer Plastikdose aus juristischer Sicht wasserdicht. Die beiden früheren Transporte von Berlin in die Fränkische Schweiz mit ihren 1,5 Kilogramm Speed stehen nur in der Anklageschrift, weil Ansgar das so erzählt und man ihm geglaubt hat. Allerdings könnte man an seinen Worten durchaus zweifeln. Immerhin beteuerte Ansgar bei der Polizei, dass Raschid bei allen drei Beschaffungsfahrten an die Spree dabei gewesen sei. Später aber ruderte er zurück.

Ansgar musste zugeben, dass er seinen früheren Kumpel "aus Versehen" belastet hatte. Aufgefallen war ihm der Irrtum bereits im Februar, als ihn die Anklageschrift erreichte. Und doch behielt er, nach einem Gespräch mit seiner Verteidigerin Shanti Ray-Voigt aus Forchheim, dieses brisante Detail bis zum Prozess für sich. Derweil saß der zu Unrecht schwerer belastete Raschid in Untersuchungshaft – bis heute.

Auch in anderer Hinsicht fiel ein Schatten auf die Glaubwürdigkeit Ansgars. So hatte er auch seine eigene Kundschaft in seinem parallel abgelaufenen Handel mit Haschisch und Marihuana den Ermittlungsbehörden gemeldet. Wobei sich in mehreren Fällen herausgestellt habe, dass man seinen Angaben nicht trauen könne. Davon ist Manfreds Rechtsanwalt Joachim Voigt aus Bamberg überzeugt. In einem Verfahren habe Ansgar von 100 Kilogramm Betäubungsmitteln gesprochen. "Davon war die Hälfte frei erfunden". In einem anderen Fall sei der von Ansgar schwer belastete Mann am Amtsgericht Forchheim sogar freigesprochen worden.

Tatsächlich kann sich Ansgar mit belastenden Angaben gegen Komplizen, Lieferanten und Abnehmer einen ordentlichen Strafnachlass erhoffen. Das hat der Gesetzgeber im Paragraphen 31 des Betäubungsmittel-Gesetzes so vorgesehen. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass man größere Mengen nennt als tatsächlich im Umlauf waren, und mehr Geschäfte angibt, damit man selber ein noch milderes Urteil bekommt.

Inzwischen gehört Ansgar nicht mehr zur Motorrad-Clique. Das liegt zum einen daran, dass er seine Kumpels bei den Ermittlungsbehörden angeschwärzt hat. Es hat aber auch damit zu tun, dass er aus Qualitätsgründen etwas dagegen hatte, den Stoff mit Koffein zu strecken. Damit wollte man den Gewinn vergrößern. Und es hing damit zusammen, dass Ansgar nach Manfreds Schilderung einigen Gläubigern damit drohte, sie bekämen "eine in die Fresse" oder verlören einen Finger, wenn sie ihr Geld zurückhaben möchten. Die Verhandlung wird fortgesetzt.