Artenschutz: Politiker und Bauern in der Fränkischen finden klare Worte

19.7.2019, 19:44 Uhr
Artenschutz: Politiker und Bauern in der Fränkischen finden klare Worte

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Weil Flächen für Streuobst ab einer Größe von 2500 Quadratmetern mit dem Begehren unter dem gesetzlichen Status eines Biotops fallen, haben Landwirte vielerorts vorsorglich, so sagen sie es, zu Axt und Säge gegriffen und alte Baumbestände dem Erdboden gleich gemacht.

Ohne Bäume, so die Argumentation, kein Biotop, damit keine Auflagen bei der Bewirtschaftung und folglich freie Hand. Auch von einer Enteignung durch die Hintertür war die Rede, weil unter Schutz gestellte Flächen keinen Wert mehr hätten.

Mit großer Mehrheit stellte sich der Landtag hinter das Volksbegehren, nicht aber, ohne auf die Sorgen der Landwirte zu reagieren. Mit einem sogenannten verabschiedeten Begleitgesetz will die Politik auf die Bedenken der Landwirte zugehen.

Bei der Abstimmung über die Annahme des Volksbegehrens zum Artenschutz und des Begleitgesetzes votierten 167 Abgeordnete dafür, 25 dagegen. Außerdem gab es fünf Enthaltungen. Am 1. August treten die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Naturschützer gegen Vorschlag 

Die zwei Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis, Michael Hofmann (CSU) und Sebastian Körber (FDP), sowie der Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (FW), bewerten die Einigung unterschiedlich.

Gerade in der heftig geführten Auseinandersetzung um das Thema Biotop ist ein Vorschlag aus der Feder des Forchheimer CSU–Landtagsabgeordneten Michael Hofmann eingeflossen. Er forderte für betroffene Grundstücksbesitzer ein, dass sie Anspruch auf ein kostenloses Schlichtungsverfahren haben, sollten sie die Einstufung als Biotop ablehnen. Unterstützer des Volksbegehrens kritisieren das. Falsche Erwartungen würden geweckt, weil die Einstufung als Biotop eine rein fachliche Angelegenheit sei, die Einstufung nicht im Ermessen der Grundstückseigentümer liege.

Hofmann habe dem Gesetz nur mit Bauchschmerzen zugestimmt, weil Details der Umsetzung noch offen sind. „Das Gesetz wird sich in der Praxis noch bewähren müssen. Wir müssen die Obstbauern mitnehmen und gegebenenfalls nachbessern.“ Aus Gesprächen mit Landwirten habe er mitgenommen, dass es aufgrund der Eckpunkte für sie in eine akzeptable Richtung gehe. Hofmann unterstreicht: „Streuobstwiesen unter Biotopschutz fördert der Freistaat. Obstbauern dürfen Bäume entnehmen und auch neue pflanzen.“

"Kommt einer Enteignung gleich"

Der FDP–Landtagsabgeordnete und Forchheimer Stadtrat Sebastian Körber hat gegen das Artenschutzgesetz gestimmt. „Ich vertrete ja auch meine Region und für mich sind in Bezug auf die Bewirtschaftung noch zu viele Fragen ungeklärt“, sagt er. Nach wie vor sei unklar, was Streuobstwiesenbesitzer  faktisch machen dürfen und was nicht. Die FDP sei dagegen gewesen, dass der Status Biotop ab einer Fläche von 2500 Quadratmetern gelte. „Das kommt  einer Enteignung gleich“, findet er.

Körber hätte sich gewünscht, dass vor der Abstimmung über die konkreten Verordnungen gesprochen worden wäre, die auf Basis der Gesetze folgen sollen.

Für Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (FW) aus Pinzberg handelt es sich um einen „Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt“, wie er in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilt. Dieses „Volksbegehren Plus“ sei gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern erarbeitet worden und schaffe einen Mehrwert für die Artenvielfalt. Der Schutz ökologisch hochwertiger Lebensräume und Strukturen werde dadurch ausgeweitet. „Das begleiten wir mit einer verbesserten Förderung für die Landwirte und ihre Biotopflächen.“ Mit dem Begleitgesetz sei „ein echtes Plus für die Praxis“ geschaffen worden.

Kattenbeck fordert, auf die Ostspange zu verzichten

Hingegen findet Oberfrankens Bauernverband-Präsident Hermann Greif aus Pinzberg, dass das Begleitgesetz „einige Zugeständnisse“ an die Landwirtschaft beinhalte. Der BBV begrüße, dass mit dem möglichen Verfahren zu Biotopen Landwirten eine Einspruchmöglichkeit gegeben und der Einzelfall berücksichtigt wird. Allerdings seien noch viele Fragen offen, zum Beispiel, wie mit Schädlingen umgegangen werden darf. Eine Informationsveranstaltung mit dem Umweltminister soll Klarheit schaffen.

Greif bemängelt, dass das neue Gesetz mit den Vorschriften nur die Landwirte ins Visier nehme, nicht aber die Bevölkerung. Der BBV fordert außerdem eine Bestandsaufnahme nach einem Jahr.

Die „Bürgerinitiative pro Wiesenttal ohne Ostspange“ (BIWO) begrüßt, dass die Mehrheit des Landtags „den Willen der Bevölkerung für mehr Artenschutz verstanden hat“. Sie verbindet damit die Hoffnung auf Rettung bedrohter Arten im geschützten Natura 2000-Gebiet im Unteren Wiesenttal – und hat Forderungen. „Für eine echte Trendwende im Naturschutz wird eine Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs benötigt und der Verzicht auf die Südumfahrung Forchheim“, so Heinrich Kattenbeck, BIWO-Vorsitzender, in einer Pressemitteilung.

Das Begehren hat die Partei ÖDP gestartet. Thomas Müller, oberfränkischer ÖDP-Vorsitzender zeigt sich zufrieden. „Wir werden jetzt natürlich darüber wachen, dass keine Hintertürchen aufgemacht werden.“

 

 

 

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