Nach Sturz: Ex-Lehrerin scheitert mit Klage gegen Freistaat

18.10.2019, 07:31 Uhr
Eine Ex-Lehrerin aus dem Landkreis Forchheim scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit einer Klage (Symbolbild).

Eine Ex-Lehrerin aus dem Landkreis Forchheim scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit einer Klage (Symbolbild).

Eine Lehrerin (heute mittleren Alters) aus dem Landkreis Forchheim hatte im Jahr 2000 einen Unfall an ihrem Arbeitsplatz – einer staatlichen Schule. Seither musste sich der Freistaat Bayern mit den Spätfolgen des Ereignisses und den gesundheitlichen Folgen für die Frau beschäftigen.

Die Pädagogin war damals über einen abgestellten Rucksack eines Schülers gestolpert und hatte sich das Handgelenk verletzt. Es folgten Operationen. Die Frau wurde darum im Jahr 2011 in den vorzeitigen Vorruhestand versetzt, der Dienstunfall wurde anerkannt. Seither bezieht die Frau vorzeitiges Ruhegeld.

Forderung nach Unfallruhegeld

Die pensionierte Lehrerin, die sich zwischenzeitlich auf 450-Euro Basis mit Nachhilfestunden für Schüler ein Zubrot verdient, klagte nun aber vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht: Sie verlangte vom Freistaat Bayern, ihrem Ex-Arbeitgeber, die zusätzlich Zahlung einer Dienstunfallrente (das sogenannte Unfallruhegeld). Doch das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Böse wies die Klage in seinem Urteil ab.

Hintergrund: Die Klägerin hatte nach dem Sturz über den Rucksack rund zehn Jahre in ihrem Job an der Schule mit lädierter Hand ohne merkliche Einschränkung weitergearbeitet. Anfang 2011 soll ihr dann ein Schüler versehentlich bei Reinigungsarbeiten mit einem Kehrbesen auf das kranke Handgelenk geschlagen haben. Die Folge: Neun Monate Dienstunfähigkeit – und die Pädagogin wurde auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand mit Pensionsansprüchen versetzt.

Einer der Gründe der Klägerin, nun eine zusätzliche, lebenslange Unfallrente einzufordern: Aufgrund der einstigen Verletzungen leide sie seit geraumer Zeit unter einer Art posttraumatischen Erkrankung, einer psychischen Angststörung sowie an einer Nervenstörung im Gelenk, die sich erst später eingestellt habe.

Sie gab auch an, dass sie in unregelmäßigen Abständen Schmerzanfälle bekomme, worunter ihr psychisches Wohlbefinden leide. Vor allem ihre Familie bemerke die negativen Veränderungen.

Im Gerichtssaal wurde verdeutlicht, dass bei Beantragungen einer Dienstunfallrente spätestens zehn Jahre nach dem Erstereignis (in diesem Fall: der Sturz über den Rucksack) beantragt und genehmigt werden muss.

Späterer Schlag: eine "Bagatelle"

Das Verwaltungsgericht hatte einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen beauftragt, der dem Gericht sein Gutachten präsentierte. Darin kam er zu dem Ergebnis: Das Handgelenk der Frau sei nach dem Unfall im Jahr 2000 "nachweisbar eingeschränkt einsetzbar".

Der spätere Schlag mit dem Kehrbesen auf die erkrankte Stelle sei jedoch eine "Bagatelle" gewesen und ohne größere gesundheitliche Bedeutung.

Eine psychische Erkrankung aufgrund erlittenen Verletzung könne nicht festgestellt und attestiert werden. "Es fehlt die psychosomatische Einschränkung", so der Gutachter. Er stützte sich dabei auf einen Bericht des Schmerzzentrums in Erlangen.

Mögliche Angstzustände könnten demnach nicht in Zusammenhang mit den Verletzungen im Dienst gebracht werden. Der heutige Tagesablauf der Klägerin sei nicht beeinträchtigt, hieß es weiter, sie sei sozial und im Familien- und Freundeskreis uneingeschränkt und unauffällig eingebunden. Eine Depression aufgrund der Verletzungen sei nicht nachweisbar.

Zusätzlich gebe die Pädagogin ja auch unbeeinträchtigt Nachhilfestunden, so der Sachverständige.

"Schockartige Überreaktionen"

Die Klägerin beteuerte noch vor dem Urteil auf Nachfrage des Gerichts, dass sie sich vorerst nicht in der Lage sehe, im Schuldienst weiterzuarbeiten. Eine der Gründe: Seit dem Vorfall mit der Kehrschaufel zeige sie "schockartige Überreaktionen", falls jemand ihrem Handgelenk zu nahe komme.

Der Richter gab schon vor dem Urteilsspruch bekannt, dass die Klage wenig Aussicht auf die begehrte Dienstunfallrente haben werde. Und so folgte das Gericht am Ende in seinem Urteil den Angaben des Sachverständigen.