Brand zum Opfer gefallen

Nachbarn klagen gegen den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses in Kersbach

29.11.2021, 07:33 Uhr
Kersbach hat einen historischen Ortskern. „Es liegt in der Struktur des Dorfes, dass man riecht, was es beim Nachbarn zum Essen gibt", sagt der Richter. 

© Eduard Weigert Kersbach hat einen historischen Ortskern. „Es liegt in der Struktur des Dorfes, dass man riecht, was es beim Nachbarn zum Essen gibt", sagt der Richter. 

Die Genehmigung hatte der Stadtrat Forchheim erteilt. Verhandelt wurde deshalb vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht. Juristischen aber auch nachbarschaftlichen Frieden stellte die Gerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ernst König auch ohne Urteil her. Denn: Der einst besorgte und aufgebrachte Anrainer nahm noch während des Prozesses seine Klage zurück. Die einstigen Brandgeschädigten können ihr Vorhaben nun realisieren, was durch die Klage noch auf Eis liegen musste.

Nachbar hatte Angst vor einem erneuten Brand

Hintergrund: Das Landratsamt Forchheim hatte in der Vergangenheit den Bauantrag der beklagten Nachbarn genehmigt. Der Kläger sah dieses Einverständnis als beanstandungsfähig und nicht gerechtfertigt. Der Kläger selbst nahm nicht an der Verhandlung teil. Laut Angaben seines Anwalts befürchtete sein Mandant, dass von dem wieder neu aufzubauenden Gebäude, in dem eine Küche geplant ist, wieder ein Brand ausgehen und auf sein Haus übergreifen könnte.

Der beklagte Nachbar beteuerte, dass beim einstigen Brand des Altbaus damals niemand zu Schaden gekommen sei. Auch hätten die Flammen nicht das Anwesen des Klägers erreicht. Eine gewerbliche Nutzung des Neubaus gebe es auch zukünftig nicht. Der Platz sei notwendig, da die Wohnflächen im bestehenden Gebäude zu gering seien.

Richter: „Es liegt in der Struktur des Dorfes, dass man riecht, was es beim Nachbarn zum Essen gibt.“

Richter König erklärte den Beteiligten, dass in historischen Ortskernen meist die gesetzlichen Abstandsflächen nicht eingehalten wurden. „Es liegt in der Struktur des Dorfes, dass man riecht, was es beim Nachbarn zum Essen gibt.“ Dass der Bauantrag vom Landratsamt genehmigt wurde, widerspreche nicht der Abstandsflächenregelung. Sollten brandschutztechnische Bedenken bestehen, wäre dies eine Sache des Brandschutzes. Die Genehmigung der Behörde habe dies wohl berücksichtigt.

„Die Kammer neigt dazu, dass die Abstandsflächen eingehalten sind, weil die Bebauung im Ortskern so strukturiert ist.“ Dies hätte wohl eine Abweisung der Klage zur Folge. Der Richter gab auch zu bedenken, dass der Kläger eine ähnliche Situation zu einem anderen Nachbarn habe. Auch hier sei die Abstandsregelung nicht korrekt aufgrund der historischen Bauweise. Möglicherweise könnte dieser bei Bedarf auf eine gleichgeartete Problematik stoßen.

Nur eine freundschaftliche Geste

Das Gericht bat den Anwalt des Klägers eine Klagerücknahme mit seinem Mandanten sofort persönlich zu besprechen, um das Verfahren abschließen zu können. Eine Klagerücknahme sei zudem in Sachen Gerichtskosten wesentlich günstiger.

Der stimmte nach einem Telefonat mit dem Kläger der Rücknahme zu. Der Richter appellierte an die Beklagten, dass diese sich an die Angaben in der Baugenehmigung halten müssen und keine Abweichungen vornehmen dürften. Die Klagerücknahme der Nachbarn sei nun eine sehr freundschaftliche Geste. Es verbessere das nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig. Dies sei besonders wichtig, wenn man so eng nebeneinander lebe.

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