Planungsverband streicht zwei Windparks

14.5.2013, 10:00 Uhr
Planungsverband streicht zwei Windparks

© Hattel

Die Bürger von Thuisbrunn/Haidhof können aufatmen: Kasberg-Nord ist aus der Liste der Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) gestrichen. Der Bürgerprotest gegen die Windfarm inmitten der Felsen- und Hangwälder bei Gräfenberg war heftig gewesen. Entscheidend war letztlich jedoch ein technischer Grund: Im Umkreis der seismologischen Station bei Haidhof dürfen laut Sachverständiger in einem Radius von fünf Kilometern keine weiteren Anlagen errichtet werden.

Christiane Odewald, Regionalbeauftragte bei der Regierung von Oberfranken, stellte den Entwurf des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West vor. Sie betonte die „hohe Öffentlichkeitsbeteiligung“ der Bürger aus dem Landkreis Forchheim. „Sehr lange Schriebe“ seien da teilweise eingegangen.

Auch das 85 Hektar große Gelände Ebersbach-West zwischen Langensendelbach und Neunkirchen am Brand sei „heftig umstritten“ gewesen. Auch hier konnten technische Einwände geltend gemacht werden: Windräder mit einer inzwischen üblichen Nabenhöhe von 140 Metern beeinträchtigen die Radarzone Hetzleser Berg – Ebersbach-West wurde aus dem Vorrangkatalog deshalb ebenfalls gestrichen.

Damit sind im Landkreis Forchheim nur noch drei Vorrangflächen für Windparks ausgewiesen: Pinzberg-Südost und Pinzberg-Südwest, die quasi zusammenhängen, und Oberrüsselbach-Ost. Auf Pinzberger Gebiet trotzte Landrat Reinhardt Glauber (FW) den Planern dennoch einige Hektar ab. Der Wald bei Gaiganz am Nordost-Rand der Fläche solle erhalten bleiben, gab Glauber einen Antrag der Gemeinde Pinzberg weiter. Die ausgewiesene Vorrangfläche wurde deshalb um das betroffene Waldgebiet, rund 15 Prozent der Gesamtfläche, verkleinert.

Modellflugsportlern wird der Beschluss dennoch nicht gefallen: Sollte hier tatsächlich ein Windpark entstehen, müsste der Luftsportclub Forchheim e.V. das Gelände des Modellflugplatzes räumen. Die luftrechtliche Genehmigung steht allerdings noch aus.

Um Aufnahme gebeten

„Der Wind geht gut“ in Oberrüsselbach-Ost, ging Odewald die Liste weiter durch. Windgeschwindigkeiten von bis zu 6,4 Metern pro Sekunde wie hier sind in der Fränkischen Schweiz relativ selten. Das 14,8 Hektar große Gebiet östlich von Gräfenberg wäre zur Nutzung von Windenergie also ideal und die Gemeinden Igensdorf und Weißenohe hatten um Aufnahme in den Katalog der Vorranggebiete ausdrücklich gebeten.

Streng genommen liegt das Gebiet auf der Albhochfläche auf über 500 Metern aber zu hoch. Die vom Luftamt Nordbayern zugelassenen Grenzwerte werden knapp überschritten. Für den Bau eines Windparks müsse erst eine luftrechtliche Genehmigung eingeholt werden, so Odewald.

Grundlage der Gebietsausweisung waren der dazu 2010 beschlossene Kriterienkatalog des Planungsausschusses und der im selben Jahr neu aufgelegte Bayerische Windatlas des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Wichtig war den Planern, Vorranggebiete nur dort auszuweisen, wo die Akzeptanz der Bevölkerung gegeben sei, betonte Günther Denzler, Bamberger Landrat und Vorsitzender des Planungsausschusses, mehrfach.

Flächen im Landschaftsschutzgebiet habe man von vornherein ausgeschlossen. Einzelne Gemeinden, darunter Heiligenstadt, laufen dagegen Sturm und haben bereits Verfahren angeregt, einzelne Flurstriche aus dem Schutzgebiet wieder herauszunehmen. Denn die Windparks stoßen im Landkreis nicht nur auf Widerstand. Einzelne Kommunen, darunter Ebermannstadt, Gräfenberg, Hallerndorf, Hausen, Hetzles, Wiesenthau oder Weißenohe hatten sogar eigene Flächenvorschläge zum Bau von Windparks eingereicht. Diese wurden aber vorerst nicht berücksichtigt. Der Tourismus, wichtigster Wirtschaftsfaktor in weiten Teilen Oberfrankens und der Fränkischen Schweiz, sei „landschaftsgebunden“, erklärte Odewald. Um das Landschaftsbild zu schützen, habe man sich im Planungsverband daher für einen „restriktiven“ Umgang mit Vorrangflächen entschieden. Insgesamt wurden nur 0.9 Prozent des Gebiets überhaupt freigegeben. Die restlichen 99,1 Prozent würden „grundsätzlich frei gehalten“.

Der Regionalplan kann im Internet unter www.oberfranken-west.de eingesehen werden.

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