Polizei klärt zu Corona-Verstößen auf: Auch ohne Maske Laden betreten?

7.11.2020, 09:44 Uhr
Polizei klärt zu Corona-Verstößen auf: Auch ohne Maske Laden betreten?

"Bei uns gab es auch schon Nachfragen", sagt Kathrin Schürr, Pressesprecherin am Landratsamt. "Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann und zum Beispiel ein Attest vorweisen kann, ist das in Ordnung", so Schürr.


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Problematisch wäre, wenn der Inhaber dazu aufruft, dass alle Bürger bei ihm ohne Mund-Nase-Schutz einkaufen könnten. Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung und die Polizei seien mehrmals vor Ort gewesen, um den Fall zu prüfen.

250 Euro Bußgeld

"Ahnden können wir nur Verstöße, also wenn jemand ohne gesundheitliche Gründe ohne Maske in einen Laden geht", so Schürr. Dann könnte die Person, die das Geschäft betreten hat, ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro bezahlen müssen – "entschieden wird im Einzelfall".

Inhaber müssen Bürgern ohne Maske aber keinen Zutritt gewähren, auch nicht, wenn sie ein Attest haben: "Es gab schon Diskussionen, als Kunden ohne Maske eines Supermarkts verwiesen wurden", erklärt Hauptkommissarin Bianca Zapf von der Forchheimer Polizei. Hier gelte das Hausrecht. "Der Inhaber wollte niemanden ohne Maske hineinlassen, um die anderen Kunden im Laden keinem Risiko auszusetzen."


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"Uns begegnen immer mal wieder Maskengegner, manche sehen sich durch die Maskenpflicht diskriminiert und ziehen absurde Vergleiche zum Dritten Reich, aber das ist eine kleine Minderheit." Geschätzt rund 95 Prozent der Bevölkerung hielten sich an die Vorgaben, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern und die Gesellschaft zu schützen.

Gößweinsteiner Gemeinderat: Nur mit Maske, auch am Sitzplatz

Bei den Gemeinderatssitzungen in Gößweinstein muss nun auch am Sitzplatz eine Maske getragen werden – trotz 1,5 Metern Abstand. Ohne ärztliche Bescheinigung wird keine Person zugelassen, erklärt Marktgeschäftsführer Peter Thiem. Fritjof Dier, Jurist des Landratsamts, erklärt auf NN-Nachfrage, dass es seitens des Landratsamts keine solche Anweisung gibt, auch nicht von der Regierung.

Laut Dier hat Gößweinstein von sich aus intern so entschieden. Es sei Sache der Gemeinde, wie sie dies regele. Es müsse auch eine Anwesenheitsliste der Räte und Zuhörer geführt werden, was oft nicht geschehe. Er will nun ausdrücklich Gemeinden darauf hinweisen. THOMAS WEICHERT