Poxdorf: Trauergäste sollen nicht mehr im Regen stehen

29.1.2019, 16:54 Uhr
Poxdorf: Trauergäste sollen nicht mehr im Regen stehen

© Foto: Dagmar Niemann

Roland Schmitt vom Architekturbüro Schmitt-Vogels aus Bamberg erläuterte in der jüngsten Gemeinderratssitzung nochmals den Entwurf des Neubaus einer Aussegnungshalle am hinteren Ende des Friedhofes, vor dem Parkplatz. Die in einer früheren Sitzung geäußerten Einwände und Wünsche der Räte waren inzwischen eingearbeitet worden. Die neue Aussegnungshalle wirkt modern, groß und hell; sie wird elektrisch beheizt und belüftet und im Inneren von oben beleuchtet.

Ein Teil des großen Vorplatzes ist überdacht, so dass die Trauergäste nicht mehr im Regen stehen müssen. Willi Schneider (FW) nahm Anstoß daran, dass die Begrenzungsmauer zwischen Vorplatz und Stellplätzen auf dem Parkplatz direkt dahinter nur etwa 1,20 Meter hoch sei. Er fürchtete, dass ankommende und abfahrende Autos die Trauerzeremonien stören könnten. Er wünschte sich zumindest eine Begrünung, so dass der Vorplatz vor der Halle stärker geschützt sei.

Gisela Marquardt (SPD) schlug vor, statt der beiden vorgesehen Toiletten eine behindertengerechte Unisex-Toilette und einen Umkleideraum für den Pfarrer einzuplanen. Weder Mauer noch WC fanden Zuspruch. Der Entwurf der Aussegnungshalle ist somit eingabefertig. Zwar kann noch kein Bauantrag gestellt werden, weil die Kostenberechnungen noch ausstehen, aber Bauamtsleiter Reißner möchte die Sache schnellstmöglich dem Landratsamt vorlegen. Sollte der Kostenvoranschlag in der nächsten Woche übertrieben hoch ausfallen, könne man den Bauantrag immer noch zurückziehen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gebilligt.

Keine Hallenordnung in der Schulturnhalle

Die Schulturnhalle der Gemeinde Poxdorf steht den örtlichen Vereinen für Trainings- und Übungsstunden sowie für Veranstaltungen zur Verfügung. Bisher gibt es keine Hallenordnung. Auf dieses Defizit war Bürgermeister Paul Steins aufmerksam geworden, als man entscheiden sollte, ob der Reiterverein mit seiner Voltigiergruppe (sie üben mit einem Holzpferd) die Halle benutzen dürfe. Er darf – bis auf Widerruf unentgeltlich, aber er muss den in der neuen Hallenordnung festgeschriebenen Haftungsausschluss akzeptieren. Die Reiter müssen zum Beispiel den Räum- und Streudienst übernehmen und bei Unfällen versichert sein.

Die Grundsätze der neuen Hallenordnung sehen unter anderem vor, dass es stets einen verantwortlichen Übungsleiter gibt.

Sauber aufräumen

Der Leiter wacht darüber, dass alle Sportler das richtige Schuhwerk tragen, dass Geräte und Einrichtung schonend behandelt werden und dass nach Beendigung des Trainings wieder aufgeräumt wird. Rauchen, Alkoholgenuss und Lärmen und Toben sind verboten. Jeder Verein haftet für verursachte Schäden. Die Gemeinde schließt jede Haftung für entwendetes Eigentum aus. Sie kann die Genehmigung zur Benutzung der Turnhalle widerrufen, wenn es wiederholte Verstöße gegen die Hallenordnung gegeben hat. Der Gemeinderat stimmte der Hallenordnung einstimmig zu.

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