Prozess vor dem Amtsgericht Forchheim: Opfer erlitt doppelten Kieferbruch

7.12.2020, 06:00 Uhr

Dafür bekam ein 32-jähriger Angeklagter aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt vor Gericht nun die Quittung präsentiert. Sein 43-jähriger Mitangeklagter aus Köln kam mit einem Freispruch zweiter Klasse aus der Sache heraus.

Vor genau einem Jahr will Max (Name geändert) seine Club-Klamotten beim Chef eines Motorradclubs in der Fränkischen Schweiz abgeben. Mit solchen Bikern, die mit ihren Drogen- und Gewaltdelikten schon die Gerichte der Region beschäftigt haben, will er nichts mehr zu tun haben. In der Wohnung des Chefs trifft er auf zwei ihm namentlich unbekannte, stiernackige Zweiradfreunde. Einen hat er schon einmal bei der Eröffnung des Clubhauses gesehen. Den anderen wird er gleich richtig kennenlernen.

Im Flur zur Rede gestellt

Im Hintergrund schwelt offenbar ein Konflikt um eine junge Frau aus Nürnberg, die Max bedroht haben soll. So etwas macht man als Gangmitglied nicht. Da fängt man sich eine. "Ich habe ihn im Flur zur Rede gestellt", so der erste Angeklagte. Als Max ihn mit einem "Das geht Dich einen Scheißdreck an" stehen lassen will, reagiert der erste Angeklagte über. Dass er dazu die Aufforderung des zweiten Angeklagten gebraucht hätte, sei Max’ "blühender Phantasie" entsprungen. Ganz real aber ist der Faustschlag, der Max an jenem Abend trifft. Mit einem doppelten Unterkieferbruch zieht Max von dannen. Die schwere Verletzung muss durch eine Operation im Universitätsklinikum Erlangen unter Einsatz von Metallplatten in Ordnung gebracht werden. Einige Wochen lang kann er nur breiige und weiche Kost zu sich nehmen. "Ich konnte den Mund nicht mehr zumachen."

Dass man auch am Amtsgericht die Rocker-Truppe für gefährlich hält, zeigte die Anwesenheit eines Justizwachtmeisters. Bei anderen Prozessen ist eine solche Präsenz nicht üblich. Auch die neue Adresse von Max, der inzwischen nicht mehr im Landkreis Forchheim wohnt, wird vor seiner Zeugenaussage nicht vorgelesen. Er hat Angst vor der Rache der Biker, die es nicht gerne sehen, wenn ein Mitglied gegen ein anderes aussagt.

Während der erste Angeklagte die Tat unumwunden einräumte, konnte sich Strafrichterin Silke Schneider einer Anstiftung des zweiten Angeklagten nicht eindeutig sicher sein. Deshalb wurde dessen Verfahren ohne Auflagen und zu Lasten der Staatskasse eingestellt. Ein Freispruch zweiter Klasse.

Der bereits vorbestrafte Schläger bekam eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 38 Euro. Neben diesen 4560 Euro muss er zudem die Prozesskosten zahlen. Am teuersten aber wird die Rechnung, die ihm die Krankenkasse für die Behandlungen präsentieren wird. Sein Rechtsanwalt Nikolaus Gwosdek aus Würzburg schätze diese auf rund 10000 Euro. Und dann kommt wohl auch noch ein Schmerzensgeld auf ihn zu.