Putzen in Corona-Zeiten: Reinigen mit Abstand

24.5.2020, 11:00 Uhr
Putzen in Corona-Zeiten: Reinigen mit Abstand

© Foto: epd/Jochen Tack

Es geht um die Frauen und Männer, die für uns den Schmutz wegräumen. Es geht um Putzkräfte. Nach wie vor sind die meisten von ihnen in Privathaushalten beschäftigt – und viele davon werden schwarz bezahlt. Andere sind zum Beispiel als Zimmermädchen in Hotels angestellt. Doch die haben geschlossen.

"Momentan gibt es in unserem Hotel nichts zu tun", sagt Georg Hötzelein vom Berg-Gasthof Hötzelein in Regensberg. Das Drei-Sterne-Hotel hat 30 Zimmer, die derzeit nicht geputzt werden müssen, weshalb die Putzkräfte in Kurzarbeit sind. Hötzelein sieht die Situation pragmatisch: "Sie können ja jetzt einen Nebenjob annehmen. Und man muss auch sehen, sie bekommen 60 Prozent Lohn und müssen nichts dafür tun."

Er hofft darauf, dass sich auch im Tourismus bald etwas tun wird: "Wenn wir das Hotel wieder öffnen können, geht es erst einmal mit einem Großreinemachen los." Die genauen Abläufe werden derzeit im Hotel- und Gaststättenverband erarbeitet. Hötzelein geht davon aus, dass zum Beispiel Mundschutz getragen werden muss, wenn Kunden im Zimmer sind, dass auf Mindest-Abstand geachtet werden muss, und dass viel mehr desinfiziert werden wird.

Doch bei Desinfektionsmitteln gibt es derzeit einen Engpass, weiß Roland Kraus vom Dienstleistungsservice Kraus in Weilersbach zu berichten: "Wir bekommen die Mittel vom Großhandel, doch die haben gerade Probleme das herzubekommen." Mit Masken und Handschuhen haben seine Mitarbeiter bisher bereits in Unternehmen und Verwaltungen geputzt. Im ersten Monat des Lockdowns hatte sein Unternehmen finanzielle Einbußen. Doch dann begann Kraus mit anderen Reinigungstätigkeiten: er säuberte Container.

In Firmen und Verwaltungen hängen derzeit Hygiene-Hinweise für die Mitarbeiter. Unterschiedliche Flächen wurden schon immer mit unterschiedlichen Lappen geputzt. "Was jetzt mehr als früher ist: wir müssen zum Beispiel in Treppenhäusern die Handläufe mehr desinfizieren oder Türklinken", erzählt Kraus.

Im Gymnasium Fränkische Schweiz in Ebermannstadt sind die meisten Räume geschlossen. Schulleiter Siegfried Reck erklärt, dass in der Schule von einer externen Firma geputzt wird, die vom Landratsamt beschäftigt wird. Diese hatte das gesamte Schulhaus desinfizieren müssen, da in der Schule eine positiv getestete Person aufgetreten war. Derzeit werden nur die Verwaltung, das Lehrerzimmer und zwei Besprechungszimmer gereinigt. Früher wurde jeden zweiten Tag geputzt, jetzt täglich. Reck achtet darauf, dass zum Beispiel die Türen geöffnet bleiben, damit niemand Türklinken anfassen muss.

Seit Montag läuft der Unterricht für die Q11-Klassen. Allerdings nicht in den regulären Klassenräumen, sondern in der Stadthalle, die geteilt wurde, und in Turnhallen. Diese Räumlichkeiten werden bei Benutzung ebenfalls gereinigt. "Dazu hat das Landratsamt den Auftrag an die Firma erweitert. Da wird dann auch täglich geputzt", erklärt Siegfried Reck und sagt weiter, dass damit 15 Schüler pro Raum täglich unterrichtet werden können: "Abstand kann eingehalten werden, aber die Akustik ist nicht optimal."

Ulla König vom Klinikum in Ebermannstadt berichtet, dass die Putzkräfte ihre Arbeitskleidung, Handschuhe und Mundschutz tragen. "Es gibt ja nicht nur den Corona-Virus, sondern noch andere hochansteckende Viren", erklärt sie. Patienten, die an solchen Viren erkrankt sind, werden in entsprechenden Einzelzimmern untergebracht. Außen an der Tür ist ein Hinweis, wie man sich beim Betreten zu verhalten hat, und welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Das gilt dann auch für Putzkräfte. Und was gilt für private Putzhilfen? Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums heißt es:

"Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies notwendig ist." Also nur putzen lassen, wenn es unbedingt nötig ist. Und dann auch die nötigen Sicherheitsmaßnahmen – wie Abstand – einhalten.

Erhalten Reinigungskräfte finanzielle Unterstützung, wenn sie nicht arbeiten können? Hat die Putzhilfe ein Gewerbe angemeldet, kann sie Unterstützung beim Staat beantragen. Arbeitet sie für eine Dienstleistungsfirma, wird sie in Kurzarbeit geschickt und erhält ebenfalls finanzielle Unterstützung. Ist eine Putzfrau auf 450-Euro-Basis angestellt, erhält sie keine Unterstützung vom Staat. Arbeitet sie schwarz, steht ihr ebenfalls nichts zu.

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