Klima- vs. Denkmalschutz

PV-Anlagen im historischen Altstadtkern Forchheims: Die Skepsis ist groß

25.11.2021, 06:00 Uhr
Auch das Dach des Streits- und Frechshauses wird derzeit generalsaniert. Hier PV-Anlagen zu installieren wäre wohl weder gewollt, noch rechtlich möglich.

© NN Auch das Dach des Streits- und Frechshauses wird derzeit generalsaniert. Hier PV-Anlagen zu installieren wäre wohl weder gewollt, noch rechtlich möglich.

Weil es zuletzt mehrere Anfragen ans Bauamt gegeben hat, innerhalb dieses Ensembles Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Hausdächern zu errichten, bat OB Uwe Kirschstein (SPD) nun die Mitglieder des Stadtrats-Bauausschusses um einen grundsätzlichen Meinungsaustausch: Müssen sich Denkmal- und Klimaschutz gegenseitig ausschließen? „Wir befinden uns hier in einem Spannungsfeld“, so der OB.

Wie man es nicht machen sollte, veranschaulichte Pia Böhme-Rotgeri von der Unteren Denkmalschutzbehörde mit Fotos aus ganz Deutschland: Sie zeigten PV-Anlagen, die nicht nur direkt auf Baudenkmal-Dächern selbst, sondern auch solche, die in unmittelbarer Umgebung der historischen Gebäude errichtet wurden. Selbst ungeschulten Augen war schnell klar, wie massiv eine unbedarfte Installation von Solarmodulen (teils über die gesamte Dachfläche) das Erscheinungsbild verändert. Simpler ausgedrückt: kein schöner Anblick.

Wobei nicht nur die Optik eines Denkmals flöten geht, sondern dessen (auch ideelle) Wertigkeit als historisch-kulturelles Denkmal. Es widerspreche zudem dem Ziel ihrer Behörde: „Das Erscheinungsbild des Einzeldenkmals sollte so wenig wie möglich beeinflusst werden“, so Böhme-Rotgeri. Andererseits gebe es auch eine Reihe gelungenerer Alternativen, beispielsweise Solarmodule, die an Fassaden oder nur in Randstreifen an der unteren Dachkante angebracht sind.

Wie kommen Gemeinden nun aus diesem „Spannungsfeld“ heraus? Lösungsansätze wären zum Beispiel Verbote – wie sie Bamberg für seine Altstadt erlassen hat: Solaranlagen sind dort nicht erwünscht, dafür können sich Denkmaleigentümer an kommunalen PV-Anlagen außerhalb der Altstadt beteiligen. Oder eine Gemeinde erlässt eine Gestaltungssatzung, in der sie konkrete Vorgaben und Erhaltungsziele festschreibt. Oder eben einzelne Entscheidungen von Fall zu Fall. Böhme-Rotgeri betonte aber: „Auch, wenn es eine Satzung gibt, wird es bei der Beurteilung von PV-Anlagen immer eine Einzelfallentscheidung der Unteren Naturschutzbehörde geben.“

Damit war die Grundsatzdebatte eröffnet. Atila Karabag (SPD) etwa lehnte ein striktes Verbot ab, er „tendiere zu Einzelfallentscheidungen“. Thomas Werner und Holger Lehnard (beide CSU) rieten von PV im Ensemble ab und liebäugelten mit einer Satzung. „Damit würden wir uns nichts verbauen, die Einzelfallentscheidungen bleiben ja“, so Lehnard. Auch FGL-Rat Emmerich Huber sah „mehr Potienzial“ für PV-Anlagen außerhalb des geschützten Stadtkerns – „wie auf unseren Schulen, Kitas, städtischen Einrichtungen“.

Und Stadtheimatpfleger Dieter George betrachtete das Thema („das dürfte kaum überraschen“) mit „großer Skepsis“. Selbst eine gute Lösung für PV auf einem Einzelgebäude könne am Ende „das ganze Ensemble zerstören“. Er warnte davor, „Präzedenzfälle“ zu schaffen, „wir könnten mehr verlieren als wir gewinnen“. Das war schließlich auch der grundsätzliche Tenor am Ende der ersten Diskussion. Weitere dürften folgen.

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